17. Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses am 13. März 2017

21/2017 Datum 06.03.2017

In seiner 17. Sitzung vernimmt der NSU-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags am kommenden Montag Oberstaatsanwältin Karin Dietze und Staatsanwalt Klaus Scharb als Zeugen.

Der 1. Untersuchungsausschuss des 6. Sächsischen Landtags

"Untersuchung möglicher Versäumnisse und etwaigen Fehlverhaltens der Staatsregierung und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Sicherheits-, Justiz-, Kommunal- und sonstigen Behörden im Freistaat Sachsen beim Umgang mit der neonazistischen Terrorgruppe, die sich selbst als Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bezeichnet, deren personell-organisatorischem Umfeld und etwaigen Unterstützernetzwerken, insbesondere im Hinblick auf ihre Entstehung, Entwicklung und ihr Agieren in bzw. von Sachsen aus sowie bei der Aufklärung, Verfolgung und Verhinderung von Straftaten, die der Terrorgruppe NSU und ggf. den mit ihr verbundenen Netzwerken zurechenbar sind und den hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen (Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen)"

kommt am Montag, dem 13. März 2017 um 10:00 Uhr im Raum A 600 im Sächsischen Landtag zu seiner 17. Sitzung zusammen.

Auf der Tagesordnung stehen u. a. folgende Zeugenvernehmungen:

  • 1. Vernehmung von Karin Dietze, Oberstaatsanwältin (10:00 Uhr) sowie
  • 2. Vernehmung von Klaus Schlarb, Staatsanwalt (11:15 Uhr).

Diese TOP sind öffentlich. Die Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen.

Der Sächsische Landtag hatte die Einsetzung des Untersuchungsausschusses in seiner 11. Plenarsitzung am 27. April 2015 beschlossen. Ausschussvorsitzender ist Lars Rohwer (CDU).