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Volksgesetzgebung seit 1990

Mehr als 30 Jahre Volksgesetzgebung in Sachsen

Bis heute wurden neun Volksanträge und vier Volksbegehren beim Präsidenten des Sächsischen Landtags eingereicht. Es gab bislang einen Volksentscheid (Erhalt der Sparkassen im Freistaat Sachsen). Dieser war erfolgreich.

Im Mittelpunkt der Gesetzesinitiativen standen dabei bislang folgende Themen:

Gebietsreform:

Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Kreisgebietsreform (1992)
Leitbild, Leitlinien und Durchführung der Gemeindegebietsreform im Freistaat Sachsen (1997)

Schule:

Novellierung des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen (1993)
Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (1994 bis 1995)
Änderung des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen (2001 bis 2003)
Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen (2019 bis 2020)

Anderes:

Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen (1993 bis 1994)
Änderung der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (1997)
Erhalt der Sparkassen im Freistaat Sachsen (1999 bis 2001)

Volksanträge, Volksbegehren und Volksentscheide seit 1990

Zeit Initiative Verfahrensgang
2019 bis 2020

Volksantrag
„Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen“

  • 16. August 2019 Einreichung durch Gemeinsam länger lernen in Sachsen e. V.
  • Unterstützung durch 50.120 Unterschriften.
  • Feststellung der Zulässigkeit des Volksantrages.
  • Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 5. Dezember 2019.
  • Erste Beratung des Gesetzentwurfes (Drs 7/522) in der Plenarsitzung am 30. Januar 2020 und Überweisung in den zuständigen Ausschuss
  • Zum ersten Mal durfte eine Vertrauensperson im Plenum das Wort ergreifen und den Gesetzentwurf vorstellen.
  • Beschluss des durch Änderungsantrag der regierungstragenden Koalitionsfraktionen geänderten Volksantrags auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung (Drs 7/3000) in der 12. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags am 15. Juli 2020 (PlenProt 7/12 Seite 655). Somit gilt der Volksantrag gemäß Art. 72 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf i. V. m. § 50 Abs. 1 Satz 2 GO als abgelehnt.
2001 bis 2003

Volksantrag
„Zukunft braucht Schule – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen"

  • 29. August 2001: Einreichung durch Zukunft braucht Schule e. V.
  • Unterstützung durch 62.000 Unterschriften.
  • Sowohl der Präsident des Sächsischen Landtages als auch die Staatsregierung hielten den Volksantrag wegen Verstoßes gegen Art. 73 SächsVerf für verfassungswidrig. Der Landtagspräsident wandte sich am 12. Dezember 2001 mit dem Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit des Volksantrages an den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Dieser erklärte den Volksantrag am 20. Juni 2002 für zulässig.
  • Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 10. Januar 2002.
  • Erste Beratung des Gesetzentwurfes (Drs 3/5526) in der Plenarsitzung am 17. Januar 2002 und Überweisung in den zuständigen Ausschuss.
  • Ablehnung des Volksantrages durch den Landtag am 11. Juni 2002.
  Volksbegehren
  • 9. August 2002: Einleitung eines Volksbegehrens.
  • Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 19. September 2002.
  • Mit Ende der Abgabefrist am 19. Mai 2003 wurden dem Präsidenten des Sächsischen Landtages 363.134 Unterschriften überreicht.
  • Wegen des Nichterreichens des Quorums von 450.00 Unterschriften scheiterte das Volksbegehren.
1999 bis 2001

Volksantrag
„Zur Erhaltung der Sparkassen in Sachsen – Sparkassengesetz des Freistaates Sachsen (SächsSparKG)“

  • 15. März 1999: Einreichung durch die Bürgerinitiative Pro Kommunale Sparkasse.
  • Unterstützung durch 96.317 Unterschriften
  • Feststellung der Zulässigkeit des Volksantrages
  • Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 6. Mai 1999
  • Erste Behandlung des Gesetzentwurfes (Drs 2/11475) in der Plenarsitzung am 22. April 1999 und Überweisung in die zuständigen Ausschüsse.
  • Ablehnung des Volksantrages durch den Landtag am 24. Juni 1999.
  Volksbegehren
„Gesetz zur Erhaltung der kommunal verankerten Sparkasse im Freistaat Sachsen"
  • 16. Juli 1999: Einleitung eines Volksbegehrens mit einem gegenüber dem Volksantrag veränderten Gesetzentwurf (neuer Titel: „Gesetz zur Erhaltung der kommunal verankerten Sparkasse im Freistaat Sachsen“).
  • Feststellung der Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens durch den Präsidenten des Sächsischen Landtages.
  • Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 30. September 1999.
  • Vorlage der Unterstützungsunterschriften am 29. Mai 2000.
  • Das Volksbegehren wurde vom Landtagspräsidenten für gescheitert erklärt, da das Quorum von 450.000 mit 449.667 für gültig befundenen Unterschriften nicht erreicht wurde. Gegen diesen Bescheid erhoben die Vertrauenspersonen am 25. August 2000 Klage vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Mit Urteil vom 15. März 2001 hob der Verfassungsgerichtshof den Bescheid des Landtagspräsidenten auf und ordnete eine Neufeststellung des Ergebnisses der Unterschriftenprüfung bis zum 30. April 2001 nach Maßgabe der Entscheidung des Gerichts an. Vorschriften des VVVG waren nicht mit der Verfassung vereinbar.
  • Erklärung des erfolgreichen Abschlusses des Volksbegehrens am 24. April 2001.
  Volksentscheid
  • Festlegung des Abstimmungstages des Volksentscheides auf den 21. Oktober 2001 und Bekanntmachung des Termins im Sächsischen Amtsblatt am 19. Juli 2001.
  • Durchführung des Volksentscheids mit folgendem Ergebnis:
    Stimmberechtigte: 3.573.609
    Abstimmende: 925.115
    Ja-Stimmen: 785.136
    Nein-Stimmen: 136.291
    Ungültige Stimmen: 3.688.
  • Damit wurde das vorgelegte Gesetz per Volksentscheid beschlossen.
1997

Volksantrag
„Gesetz über das Leitbild, die Leitlinien und die Durchführung der Gemeindegebietsreform im Freistaat Sachsen“

  • 18. Dezember 1997: Einreichung durch den Sächsischen Gemeindebund e. V.
  • Unterstützung durch 58.691 Unterschriften.
  • Die Überprüfung der Unterschriftenlisten ergab, dass die formellen Voraussetzungen des VVVG nicht eingehalten waren. Die Mehrzahl der Stimmen war ungültig.
  • Das Quorum von 40.000 Unterschriften wurde nicht erreicht. Der Volksantrag war unzulässig.
1997

Volksantrag
„Gesetz über die Änderung der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen vom 21. April 1993“

  • 23. April 1997: Einreichung durch die Bürgerinitiative Soziales Sachsen (BISS) e. V.
  • Unterstützung durch 115.283 Unterschriften.
  • Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 18. September 1997.
  • Erste Behandlung des Gesetzentwurfes (Drs 2/6031) in der Plenarsitzung am 10. Juli 1997 und Überweisung in die zuständigen Ausschüsse.
  • Ablehnung des Volksantrages durch den Landtag am 13. November 1997.
1994 bis 1995

Volksantrag
„Zur Änderung des Sächsischen Schulgesetzes – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen“

  • 9. Februar 1994: Einreichung durch den Landeselternrat Sachsen.
  • Unterstützung durch 188.731 Unterschriften.
  • Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 16. Juni 1994.
  • Ablehnung des Volksantrages (Drs 1/4829) durch den Landtag am 23. Juni 1994.
  Volksbegehren
  • 21. Dezember 1994: Einleitung eines Volksbegehrens.
  • Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 30. März 1995.
  • Unterstützung durch 210.803 Unterschriften.
  • Durch das Nichterreichen des Quorums von 450.00 Unterschriften scheiterte das Volksbegehren.
1993 bis 1994

Volksantrag
„Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen“

  • 16. Juli 1993: Einreichung durch den Landesverband der PDS Sachsen, der Initiative für ein demokratisch verfasstes Sachsen e. V. sowie der Fraktion Linke Liste/PDS.
  • Unterstützung durch 55.446 Unterschriften.
  • Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 18. November 1993.
  • Am 4. Januar 1994 legte der Präsident des Sächsischen Landtages den Volksantrag dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken vor.
  • Ablehnung des Volksantrages (Drs 1/3918) durch den Landtag am 17. März 1994.
  Volksbegehren
  • 31. März 1994: Einleitung eines Volksbegehrens.
  • Dem Volksbegehren lag ein veränderter Gesetzentwurf zugrunde, gegen den keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestanden. Der Landtagspräsident zog seinen Antrag vor dem Verfassungsgerichtshof zurück.
  • Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 21. Juli 1994.
  • Unterstützung durch 140.585 Unterschriften.
  • Durch das Nichterreichen des Quorums von 450.000 Unterschriften scheiterte das Volksbegehren.
1993

Volksantrag
„Gesetz zur Novellierung des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen“

  • 28. Mai 1993: Einreichung durch den Kreiselternrat der Stadt Dresden, Arbeitsgruppe Grundschulen in Sachsen.
  • Unterstützung durch 50.379 Unterschriften.
  • Der Volksantrag erfüllt die formellen Voraussetzungen nicht, da die Unterschriftenlisten keinen Gesetzentwurf enthielten. Der Volksantrag war unzulässig.
1992

Volksantrag
„Gesetz zur Novellierung des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen“

  • 30. Juli 1992: Einreichung durch die Landräte der Landkreise Hohenstein-Ernstthal und Chemnitz.
  • Unterstützung durch 45.000 Unterschriften.
  • Der Volksantrag erfüllte nicht die formellen Voraussetzungen, da er nicht als selbständiger Gesetzentwurf abgefasst war. Der Volksantrag war unzulässig.

Stand: August 2021