24.08.2018
TOP 1.
TOP 2.
TOP 3.
vorbehaltlich der Überweisung durch den Sächsischen Landtag gemäß § 44 Abs. 4 GO
Gesetzentwurf der Staatsregierung
mitberatend; federführend: Haushalts- und Finanzausschuss
TOP 4.
vorbehaltlich der Überweisung durch den Sächsischen Landtag gemäß § 44 Abs. 4 GO
Gesetzentwurf der Staatsregierung
mitberatend; federführend: Haushalts- und Finanzausschuss
TOP 5.
vorbehaltlich der Überweisung durch den Sächsischen Landtag gemäß § 44 Abs. 4 GO
Gesetzentwurf der Staatsregierung
mitberatend; federführend: Haushalts- und Finanzausschuss
TOP 6.
TOP 7.
TOP 8.