• 40. Plenarsitzung | 01.09.2016

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    Medizinische Versorgung vor Ort

    Top 8

    01.09.2016 - "Wohnortnahe Haus- und Facharztversorgung sowie ambulante Heil- und Gesundheitsversorgung als Teil der sozialen Daseinsvorsorge sichern!" war ein Antrag überschrieben, mit dem die LINKSFRAKTION die medizinische Versorgung im ländlichen Raum thematisierte. Die Fraktion forderte in ihrem Antrag mehr Spielräume und Ressourcen für dezentrale Lösungen sowie einen Ausbau regionaler Gesundheitsverbünde, die den ambulanten und stationären Sektor enger miteinander verzahnen. Obwohl sich alle Fraktionen einig zeigten, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dem drohenden Ärztemangel zu begegnen, fand der Antrag keine Mehrheit im Parlament. Während die einen auf bereits laufende Projekte verwiesen, ging den anderen der Antrag nicht weit genug.

    Aktuelles: Inklusion und Integration

    Verfassung und Recht Top 1

    01.09.2016 - Am Beginn einer Plenarsitzung steht im Sächsischen Landtag meistens die Aktuelle Stunde, die den Parlamentariern Gelegenheit bietet, in jeweils zwei Aktuellen Debatten Stellung zu Fragen der Gegenwart zu beziehen. Die Themen melden die Fraktionen abwechselnd, gemäß der Stärkeverhältnisse im Parlament, an. In der 40. Sitzung diskutierten die Abgeordneten zunächst über die Inklusion, d. h. die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Bereichen und das selbstverständliche Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen. Dieses Thema hatten die Koalitionsfraktionen CDU und SPD auf die Agenda gesetzt. Anschließend debattierten die Abgeordneten auf Antrag der oppositionellen AfD-Fraktion über Kinderehen. Im Zuge der Flüchtlingsbewegung 2015 sind auch verheiratete Minderjährige nach Sachsen gekommen. Diese Kinderehen werden nach geltendem Recht in Deutschland anerkannt. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der auch der Freistaat Sachsen mitwirkt, prüft derzeit, ob hier strengere gesetzliche Regelungen notwendig sind.

  • 39. Plenarsitzung | 31.08.2016

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    Direkte Demokratie

    Verfassung und Recht Top 2

    31.08.2016 - Keine Mehrheit im Parlament fand der gemeinsame Gesetzesvorschlag der Fraktionen DIE LINKE und GRÜNE "Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen". Die Oppositionsfraktionen forderten darin Erweiterungen und Erleichterungen der Volksgesetzgebung, insbesondere die Herabsetzung der erforderlichen Unterschriftenquoren für Volksanträge und Volksbegehren sowie eine schnellere Behandlung von Volksanträgen durch den Landtag (Fristverkürzung von sechs auf vier Monate). Die Beratung des Gesetzesentwurfes fand in den vergangenen Monaten im Verfassungs- und Rechtsausschuss statt, der dazu auch eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen durchgeführt hatte. Vertreter der Koalition verwiesen u. a. auf bestehende Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung - z. B. Dialogforen zu konkreten Themen - und betonten, weitere Mittel zur besseren Einbindung der Bürger würden aktuell innerhalb der Koalition diskutiert und geprüft. In der namentlichen Abstimmung votierten 31 Abgeordnete für und 87 Abgeordneten gegen den Gesetzentwurf.

    Petitionsbericht 2015 vorgelegt

    Petitionen Top 4

    31.08.2016 - Der Petitionsausschuss hat dem Sächsischen Landtag heute seinen Bericht über das Jahr 2015 vorgelegt. Der Ausschuss bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Parlament und Bevölkerung und ist eine wertvolle Möglichkeit für die Bürger, sich aktiv in die Politik einzubringen. Im vergangenen Jahr ist das Petitionsaufkommen zurückgegangen (465 – 2014: 662). An Sammel- und Massenpetitionen beteiligten sich jedoch insgesamt fast 50.000 Bürger, die Petitionen u. a. zu den Themen Lärmschutz, Rotwild und Winterabschiebestopp unterstützten. Jede vierte (23 Prozent) der 2015 abgeschlossenen Petitionen war dabei ganz oder teilweise erfolgreich. Art. 35 der Sächsischen Verfassung gewährt Jedermann das Recht, Bitten und Beschwerden einzureichen: „Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.“ Der Petitionsausschuss ist mit 28 Mitgliedern der größte Ausschuss des Sächsischen Landtags. Damit unterstreicht das Parlament die Bedeutung der Bürgeranliegen. Die Abgeordnete Kerstin Lauterbach (DIE LINKE) leitet den Ausschuss seit Beginn der 6. Wahlperiode.