• 82. Plenarsitzung | 31.01.2024

    zur Sitzung

    Kopftuch in Schulen gefordert

    Schule und Sport Top 6

    In einem Gesetzentwurf forderte die AfD ein Kopftuchverbot in sächsischen Schulen. Die Schülerinnen muslimischer Herkunft stünden durch u.a. ein Kopftuch unter ständiger männlicher Bevormundung und würden als „minderwertig“ herabgesetzt. Ein Verbot des Kopftuches in Schulen würde den sozialen Druck zwischen den Familien der Kinder und der Gleichstellung nehmen. Die CDU stufte den Gesetzentwurf als rechtsextremistisch ein. Er sprühe vor Populismus. Der Entwurf stünde nicht, wie von der AfD behauptet, für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Er instrumentalisiere für Hetze gegen den Islam und sei voller Vorurteile, so die Linke. Ebenso erkannte die Bündisgrüne-Fraktion eine islamfeindliche Rhetorik. Ein Kopftuch werde erst dann problematisch, wenn es erzwungen werde, die Problematik entstünde aus dem Konflikt zwischen dem Gesetz und den Familien der Schülerinnen. Die SPD-Fraktion warf der AfD vor, es ginge ihr im Kern nicht um die Selbstbestimmung der Frauen und Mädchen, sondern um das „öffentliche Reproduzieren islamfeindlicher Ressentiments“.

    Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen beschlossen

    Regionalentwicklung Top 11

    Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition aus CDU, Bündnisgrünen und SPD den Kommunen ein Mittel in die Hand geben, die Zweckentfremdung von Wohnraum, vor allem für touristische Zwecke, zu begrenzen. Bezahlbaren Wohnraum zu finden werde vor allem in den Großstädten immer schwerer, so die Bündnisgrünen. Zudem stünden viele Wohnungen, die als Ferienwohnung genutzt werden, dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung. Dieses Problem wird nun angegangen, weil, so die SPD-Fraktion, der Markt die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht von selbst regelt. Private Investoren würden an den sozialen Bedürfnissen vorbei bauen. Touristen seine Wohnung übergangsweise zur Verfügung zu stellen, bleibe allerdings weiter möglich. Die CDU stellte ein langes Ringen mit den Koalitionspartnern dar, denn das Gesetz greife in Eigentumsrechte ein, sei aber am Ende ein guter Kompromiss. Die AfD-Fraktion bemängelte, dass durch das Gesetz kein neuer Wohnraum entstehen werde und der Entwurf den Eigentümern der Wohnung die Entscheidungsfreiheit über ihren Besitz nehme. Kritikpunkte äußerten auch die Linken und nannten das Gesetz ein „Verbotsgesetz mit Ausnahmen“, indem Zweckentfremdung als Tatbestand zwar konstatiert wird, aber gleichzeitig möglichst eng gefasst und ausgehöhlt wird.

  • 83. Plenarsitzung | 01.02.2024

    zur Sitzung

    Debatte zu gesellschaftlichen Stimmungen

    Top 1

    In einer Aktuellen Debatte, beantragt von der SPD-Fraktion, beschäftigte sich der Landtag mit gesellschaftlichen Stimmungen. Laut SPD sei es Aufgabe der Politik, gesellschaftliche Stimmungen aufzunehmen und zu berücksichtigen, Mittel dazu seien zum Beispiel der Sachsen-Monitor oder Großdemonstrationen der vergangenen Wochen für Demokratie. Die Mehrheit stünde verbunden für Demokratie, auch wenn die politischen Ansichten unterschiedlich sein mögen. Auch die CDU-Fraktion sieht in den Großdemos den Willen zur Demokratie. Um aber demokratische Mehrheiten zu schaffen, müsse man Probleme lösen, die das Leben der Menschen betreffen. Die Linke zeigt sich dankbar für die Proteste, ist aber vom Sachsen-Monitor nicht überrascht, man müsse die Gründe für Unzufriedenheit beseitigen und nicht nach jedem Sachsen-Monitor „einfach weitermachen“. Die Bündnisgrünen mahnten, dass nicht die Gemeinsamkeit eine Demokratie eine, sondern ein „konsequenter, kollegialer Streit“. Die AfD meinte, die Debatte hätte eine Möglichkeit gegeben, mehr über den Sachsen-Monitor zu sprechen, es werde jedoch über „inszenierte Großdemonstrationen“ gesprochen.

    Sächsischer Pflegebeauftragter gefordert

    Soziales Top 14

    Die Linken forderten in einem Antrag die Einsetzung eines Sächsischen Pflegebeauftragten, womit sie einer, aus ihrer Sicht, überfälligen Forderung des Pflegerates nachkamen. Es sei die Aufgabe, jedem, der in Sachsen wohnt, ein Altern in Würde zu gewährleisten, die Pflege damit zu stärken und die Zukunft der Pflege zu sichern. Die CDU sowie die SPD sahen dahingehend ein Problem, dass die Aufgaben eines Pflegebeauftragten bereits von anderen Strukturen wahrgenommen werden. Die CDU vermutete weiterhin, dass den Erwartungen nicht nachgekommen werden könne. Bündnisgrüne und SPD stuften die Bündelung aller Kompetenzen bei einer Person als kritisch ein, da die Bedarfe regional zu unterschiedlich seien. Die Summe der Aufgaben bedürfte eher einer Behörde als eines Beauftragten, so die SPD-Fraktion. Die AfD-Fraktion war der Meinung, dass es keine weiteren Beauftragten brauche, sondern konkrete Taten. Des Weiteren sei das Aufgabenspektrum des Pflegebeauftragten schlecht durchdacht.