Der Sächsische Landtag

Warum und wofür gibt es den Sächsischen Landtag?
Antworten findet Ihr in unserer Info-Grafik.

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Der Landtag

Karte von Sachsen
Straßenschild Dresden

Im Freistaat Sachsen leben knapp über vier Millionen Menschen.

Ihre politischen Interessen werden unter anderem in der Landeshauptstadt Dresden vertreten.

Hier befindet sich direkt an der Elbe der Sächsische Landtag.

Grafik des Sächsischen Landtages

Wahlen

Karte von Sachsen

Alle fünf Jahre wählen Sachsens Bürgerinnen und Bürger die Zusammensetzung des Landtags neu. Wahlberechtigt sind – mit wenigen gesetzlichen Ausnahmen – alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen.

In Sachsen gibt es 60 Wahlkreise.

Mit der Direktstimme wählt man den Direktkandidaten in seinem Wahlkreis. Jeweils der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen erhält ein Mandat und zieht direkt in den Landtag ein.

Bei der Landtagswahl 2019 gewannen die Kandidaten der CDU 41 Wahlkreise, der AfD 15, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3 und von DIE LINKE 1.

Mit der Listenstimme wählt man eine Parteiliste.

Das Parlament ist dann so zusammengesetzt:
Die eine Hälfte der in der Regel 120 Mandate geht an die Gewinner der 60 sächsischen Wahlkreise. Die andere Hälfte geht an die Parteien nach der Reihenfolge der Kandidaten auf ihrer Landesliste.

Passiert es, dass eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach dem Verhältnis der Listenstimmen Sitze zustehen, sind das so genannte Überhangmandate. Das Landeswahlgesetz sieht dann die Vergabe von Ausgleichsmandaten für die hierdurch benachteiligten Landeslisten vor.

1990 lag die Wahlbeteiligung in Sachsen bei 72,8 Prozent, 2009 waren es 52,2 Prozent. Bei der jüngsten Landtagswahl 2019 gingen 66,5 Prozent der Sachsen zur Wahl.

Abgeordnete

ein Schatten

Jeder Bürger Sachsens, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens einem Jahr im Freistaat lebt, darf sich als Abgeordneter zur Wahl stellen.

Derzeit sind 27,7 Prozent der Abgeordneten Frauen.

Die jüngste bislang gewählte Abgeordnete war 18, der älteste 70 Jahre alt. Das Durchschnittsalter aller Landtagsabgeordneten liegt derzeit bei 48 Jahren.

Die derzeit jüngste Abgeordnete ist Lucie Hammecke (*1996), der älteste Abgeordnete ist Svend-Gunnar Kirmes. Er ist 47 Jahre älter als seine Kollegin.

Fraktionen

Mindestens sechs Abgeordnete einer Partei bilden eine Fraktion.

Stärkste Fraktion ist seit 1990 die CDU.

Der Sächsische Landtag hatte immer mindestens zwei und maximal vier Oppositionsfraktionen.

1999 bis 2019 war DIE LINKE die zweitstärkste Fraktion und Oppositionsführer.

Seit 2004 wird die Staatsregierung nicht mehr von einer Fraktion allein, sondern von einer Koalition, bestehend aus zwei beziehungsweise drei Fraktionen, getragen.

1990 bis 1994 sowie 2004 bis 2014 gehörte die FDP dem Landtag an.

Von 2004 bis 2014 war die NDP im Parlament vertreten. 2014 ist erstmals die AfD in den Landtag eingezogen.

2019 wurde sie zweitstärkste Kraft und löste DIE LINKE als Oppositionsführer nach 20 Jahren ab.

Landtagspräsidium

Die stärkste Fraktion hat das Vorschlagsrecht für die Wahl des Landtagspräsidenten.

Der Präsident vertritt den Landtag nach außen, leitet die Plenarsitzungen und wahrt die Würde sowie die Rechte des Landtags.

Seit 2009 ist Dr. Matthias Rößler (CDU) Sachsens Landtagspräsident. Zuvor hatte Erich Iltgen (verstorben 2019) das Amt ab 1990 inne.

Dem Präsidium gehören 21 Mitglieder an:

der Präsident

die Vizepräsidenten

die Fraktionsvorsitzenden aller im Landtag vertretenen Fraktionen

12 weitere Abgeordnete nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.

Sie unterstützen den Präsidenten bei der Führung der parlamentarischen Geschäfte.

Ausschüsse

Da sich nicht alle Abgeordneten mit allen Themen gleichzeitig beschäftigen können, gibt es Ausschüsse zu einzelnen Fachgebieten.

In den neun Fachausschüssen der 7. Wahlperiode beraten die Experten der Fraktionen die Politikthemen gründlich und detailliert. Zum Beispiel werden folgenden Themen behandelt: Finanzen, Europa, Schule, Wirtschaft und Umwelt.

Auf Antrag eines Fünftels der Abgeordneten kann zudem ein Untersuchungsausschuss eingerichtet werden, der eventuelle Missstände in Sachsen aufklären soll.

Dies geschah seit 1990 bislang 15 Mal – wie bei der Aufklärung des sogenannten Sachsensumpfs und des NSU-Skandals.

Auch 2019 wurde wieder ein Untersuchungsausschuss berufen. In der 2. Plenarsitzung des 7. Sächsischen Landtags setzte das Parlament den Ausschuss „Verstrickungen der Staatsregierung in die ,qualifiziert rechtswidrige' Kürzung der AfD-Landesliste“ ein.

Plenum

Das Plenum ist die Vollversammlung aller Abgeordneten und tagt jährlich an circa 20 Tagen im Plenarsaal des Landtags.

Es diskutiert und stimmt über Gesetzentwürfe und Anträge ab und wählt – in der Regel am Anfang einer Legislaturperiode – den Landtagspräsidenten und den Ministerpräsidenten.

Die Redezeiten für die einzelnen Fraktionen werden in der Präsidiumssitzung eine Woche vor der Plenarsitzung festgelegt.

Wenn die Redezeit des Redners oder der Rednerin beendet ist, leuchtet ein rotes Lämpchen am Rednerpult auf, danach gibt es eine Ermahnung vom Präsidenten und als letztes Mittel kann er das Mikrofon abschalten.

Stenografen schreiben während der Sitzung jedes gesprochene Wort und alle Reaktionen der Versammlung mit.

Plenarsitzungen sind in der Regel öffentlich.

Nur mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Äußerungen von der Tribüne wie Zwischenrufe, Beifall oder Ähnliches sind untersagt.

In der 6. Legislaturperiode gab es 95 Plenarsitzungen mit einer Gesamtsitzungszeit von 913 Stunden und 54 Minuten. Eine Sitzung dauerte durchschnittlich neun Stunden.

Gesetzgebung

Eine zentrale Aufgabe des Landtages ist die Gesetzgebung.

Bevor ein Gesetz im Landtag beschlossen wird, muss es verschiedene Stufen durchlaufen – von der möglichen ersten Beratung im Plenum über die Bearbeitung in den Ausschüssen bis hin zur Beschlussfassung nach der zweiten Beratung.

Seit 1990 hat der Sächsische Landtag über 800 Gesetze beschlossen.

Der Landtag ist in der föderalen Bundesrepublik wie jedes andere der insgesamt 16 Landesparlamente nur für einen Teil der Gesetze zuständig, wie das Schulgesetz oder das Polizeigesetz.

Er kann jedoch beispielsweise nicht darüber entscheiden, aus der EU auszutreten oder eine eigene Armee zu bilden.

Solche Entscheidungen trifft der Bundestag in Berlin.

Haushalt

Der Haushalt ist das wichtigste Gesetz, das der Landtag beschließt. Er legt alle voraussichtlichen Einnahmen und geplanten Ausgaben des Freistaates fest. Seit 1999 wird in Sachsen alle zwei Jahre ein Doppelhaushalt aufgestellt.

1991 standen 26,33 Milliarden DM im Jahr zur Verfügung.

Im Doppelhaushalt 2019/2020 stehen 41,16 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Ausgaben für Bildung und Forschung steigen auch in den kommenden beiden Jahren: 2019 auf über 6,3 Milliarden Euro sowie auf über 6,6 Milliarden Euro im Jahr 2020. 6,51 Milliarden Euro stehen für Förderprogramme im Freistaat zur Verfügung. Rund 2,7 Milliarden Euro und damit über 40 Prozent sollen erneut für Investitionen eingesetzt werden.

Schwerpunkte sind vor allem Bildung mit ca. 8,5 Milliarden Euro als größter Einzeletat sowie Innere Sicherheit mit knapp 2,5 Milliarden pro Jahr.

Am 9. April 2020 beschlossen die Abgeordneten in einer historischen Plenarsitzung einen milliardenschweren Nachtragshaushalt und stimmten dafür der Aufnahme neuer Schulden zu. Als Grundlage für diese Entscheidungen stellte der Landtag einstimmig die in der Sächsischen Verfassung genannte »außergewöhnliche Notsituation« (Artikel 95) fest.

Wahl Ministerpräsident

Die Abgeordneten wählen normalerweise zu Beginn einer Legislaturperiode den Ministerpräsidenten.

Seit 2017 ist Michael Kretschmer Ministerpräsident. Seine Vorgänger sind Kurt Biedenkopf (1990-2002), Georg Milbradt (2002-2008) und Stanislaw Tillich (2008-2017).

Der Ministerpräsident ernennt seine Staatsministerinnen und -minister und bildet mit ihnen gemeinsam die Staatsregierung.

Kontrolle

Der Landtag hat vielfältige Möglichkeiten die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Ein beliebtes Instrument, das vor allem die Opposition nutzt, sind die Anfragen. Diese Anfragen muss die Staatsregierung bis auf wenige Ausnahmen beantworten.

Seit 1990 stellten die Parlamentarier insgesamt 59.678 Kleine Anfragen und 533 Große Anfragen. (Stichtag 23. März 2020)

Die Verfassung

Grundlage für die Arbeit des Landtags ist die Sächsische Verfassung. Sie regelt die Grundlagen des Staates, die Gewaltenteilung und die Gesetzgebung und bietet den Bürgern einen Katalog von Grundrechten.

Die Wurzeln der sächsischen Demokratie sind aber schon älter: Am 4. September 1831 unterzeichnete König Anton die erste sächsische Verfassungsurkunde, verfasst von Bernhard von Lindenau.

Die heutige Verfassung wurde am 26. Mai 1992 nach zweijähriger Diskussion beschlossen.

Einer Verfassungsänderung müssen zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen.

Dies geschah zuletzt am 10. Juli 2013: Das Neuverschuldungsverbot wurde in die Sächsische Verfassung aufgenommen – die erste Änderung nach über 20 Jahren.

Abgeordnetengespräch

Alle Menschen können mit den Abgeordneten ins Gespräch kommen. Die Abgeordneten bieten in ihren Wahlkreisen z. B. Bürgersprechstunden an.

Die Abgeordneten können selbst entscheiden, wann und wie viele Bürgersprechstunden sie anbieten. In der Regel finden diese mindestens einmal monatlich statt.

Mitbestimmung

Die Bürger können sich auch direkt in die sächsische Landespolitik einbringen. Sie können Petitionen verfassen oder durch Unterschriftenaktionen die Volksgesetzgebung in Gang bringen.

Bis heute wurden neun Gesetzesvorschläge über den Weg der Volksgesetzgebung in das Parlament eingebracht. In der aktuellen Wahlperiode z. B. zum längeren gemeinsamen Lernen an Sachsens Schulen. Bisher kam es aber nur einmal zu einem Volksentscheid in Sachsen (Erhalt der Sparkassen im Freistaat).

Seit dem Jahr 2008 besteht die Möglichkeit, Petitionen online beim Petitionsausschuss einzureichen. Jede Person hat das verfassungsmäßig gewährleistete Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Für die Bearbeitung ist der Petitionsausschuss zuständig. Er besteht aus Abgeordneten aller Fraktionen und ist mit 28 Mitgliedern der größte Ausschuss des Parlaments.

Besuch im Landtag

Alle Menschen sind herzlich eingeladen, den Landtag in Dresden zu besuchen und sich vor Ort zu informieren.

Jährlich besuchen über 27.000 Menschen den Sächsischen Landtag.

Am Tag der offenen Tür (3. Oktober) kommen jedes Jahr rund 7.000 Bürgerinnen und Bürger in den Landtag.