Landtag während der Corona-Pandemie

Oberste Priorität: Der Schutz der im Landtag tätigen Menschen ...
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.. sowie die Sicherstellung des parlamentarischen Betriebs.
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Ja, in den Gebäuden des Sächsischen Landtags einschließlich Innenhof und Tiefgarage sind eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und das Abstandsgebot zu beachten. Dabei dürfen ausschließlich Mund-Nasen-Bedeckungen mit erhöhter Schutzwirkung (z. B. medizinische OP-Masken, FFP2-Masken oder nach dem CWA 17553:2020- Standard zertifizierte Alltagsmasken) getragen werden. Dies hat Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler auf Grundlage des Artikels 47 Abs. 3 Satz 1 der Sächsischen Verfassung und § 12 Absatz 2 der Hausordnung des Sächsischen Landtags in Ausübung seiner Ordnungsgewalt angeordnet. Die Allgemeinverfügung mit den Einzelheiten finden Sie hier.
Plenarsitzungen finden laut dem festgelegten Sitzungskalender regulär statt. Dies ist wichtig, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments auch in schwierigen Zeiten stets zu gewährleisten. Um die erforderlichen Sicherheitsabstände einzuhalten, wird im Plenarsaal nur jeder zweite Abgeordnetenplatz besetzt. Ein Teil der Abgeordneten nutzt deshalb die Sitzgelegenheiten auf der Besuchertribüne, um an den Plenarsitzungen teilzunehmen. Wo es nicht möglich ist, Sicherheitsabstände einzuhalten (Präsidium, Regierungsbänke), wurden Aufbauten aus Einscheiben-Sicherheitsglas angebracht. Zudem empfiehlt der Landtagspräsident allen Abgeordneten, Mund-Nasenschutz (s. o.) während der Plenarsitzungen zu tragen. So können Hygieneschutz und die Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen für die Abgeordneten in Einklang gebracht werden.
Die Ausschüsse des Sächsischen Landtages tagen regelmäßig. Zu den regulären Sitzungen laut Sitzungskalender kommen in der aktuellen Situation zahlreiche Sondersitzungen hinzu, in denen bspw. die Staatsregierung das Parlament über geplante Änderungen an Corona-Schutz-Verordnungen unterrichtet. Die Sitzungen finden in den größtmöglichen Räumlichkeiten (in der Regel im Plenarsaal) statt, um Sicherheitsabstände einhalten zu können. Neben der räumlichen Distanzierung führen die Ausschüsse teilweise schriftliche Anhörungen durch oder nutzen Audio- oder Videokonferenzen zum internen Informationsaustausch bzw. um Sachkundige anzuhören und so deren Reisetätigkeit zu begrenzen. Komplett digitale Ausschusssitzungen sind nach der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags allerdings nicht möglich.
Einzelbesucherinnen und -besucher können eingeschränkt den Landtag besuchen. Die regulären Besuchsprogramme des Landtags bleiben aber weiterhin ausgesetzt. Der Sächsische Landtag bietet alternativ digitale Live-Führungen an, um hinter die Kulissen des Landtags zu blicken. Weiteres dazu finden Sie auf der Seite des Besucherdienstes.
Das Bürgerfoyer mit seiner interaktiven und multimedialen Ausstellung „Das Parlament der Sachsen“ ist derzeit geschlossen. Dies gilt bis mindestens Ende Mai 2021.
Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens finden grundsätzlich momentan keine Veranstaltungen im Landtag statt.
Die Bibliothek ist bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen.
Weitere Informationen:
Informationen zur Verbreitung des Corona-Virus, zu den Schutzmaßnahmen, Hilfsprogrammen sowie hilfreiche Kontaktdaten finden Sie auf folgender Internetseite: