Landtagsverwaltung
Die Landtagsverwaltung untersteht dem Präsidenten des Landtags und wird vom Direktor beim Landtag geleitet. Sie unterstützt den Präsidenten, die verschiedenen parlamentarischen Gremien und die Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandates.

Dr. Christopher Metz, Direktor beim Sächsischen Landtag
Fotos: Steffen Giersch
Aufgaben der Verwaltung
Die Landtagsverwaltung ist als oberste Landesbehörde eine wichtige Hilfseinrichtung des Parlaments, das ohne sie nicht arbeitsfähig wäre. Die Landtagsverwaltung untersteht dem Präsidenten des Landtags. Sie wird vom Direktor beim Landtag als dem ständigen Vertreter des Präsidenten in der Verwaltung geleitet.
Die politische Funktion kann der Sächsische Landtag nicht ohne eine Verwaltung ausüben. Sie ist Dienstleister für die Fraktionen und die Mitglieder des Landtags. Zur Verwaltung gehören der Juristische Dienst, die Ausschusssekretäre, die Öffentlichkeitsarbeit, der Besucherdienst, die Bibliothek, der stenografische Dienst, das Haushaltsreferat und viele andere Bereiche. Außerdem stehen ihre Mitarbeiter auch den Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung.
Bei der Landtagsverwaltung angesiedelt sind für die Bürger außerdem der Datenschutzbeauftragte und der Ausländerbeauftragte als direkt ansprechbare, vom Parlament gewählte Interessenvertreter wichtig.
Struktur der Verwaltung
Die Verwaltung wird vom Direktor beim Landtag geleitet und gliedert sich in die Abteilungen Parlamentsdienste und Zentrale Dienste.
Dem Präsidenten direkt zugeordnet sind die Pressestelle sowie sein Büro.
Funktion | Name |
---|---|
Direktor beim Sächsischen Landtag | Dr. Christopher Metz |
Vertreterin des Direktors | Dr. Silvia Brüggen |
Abteilungsleiter Parlamentsdienste | Thomas Gey |
Abteilungsleiterin Zentrale Dienste | Dr. Silvia Brüggen |
Pressesprecher | Ivo Klatte |
Kontakt zur Landtagsverwaltung
Sächsischer LandtagVerwaltung
Postfach 12 07 05
01008 Dresden
Telefon: 0351 493-50
Telefax: 0351 493-5900
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