Präsidium
Dem Präsidium gehören nach Geschäftsordnung des Landtags 21 Mitglieder an: der Präsident, die drei Vizepräsidenten, die fünf Fraktionsvorsitzenden und weitere Abgeordnete. Sie unterstützen den Präsidenten bei der Führung der parlamentarischen Geschäfte und bei der Verwaltung des Landtags. Es legt den Arbeitsplan des Landtags und die Tagesordnung für die Plenarsitzungen fest und stellt die Voranschläge für den Haushaltsplan des Landtags auf.
Das Präsidium ist das zentrale Koordinierungs- und Lenkungsgremium des Landtags.
Landtagsdirektor Dr. Christopher Metz und Präsident Dr. Matthias Rößler als Vorsitzender bei einer Sitzung des Landtagspräsidiums
Schematische Zusammensetzung des Präsidiums
Das Präsidium besteht aus 21 Mitgliedern. Dem Präsidium gehören der Präsident, die drei Vizepräsidenten und die Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Fraktionen an. Bei der Besetzung des Präsidiums werden die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke beteiligt.
Die weiteren Mitglieder des Präsidiums werden von den Fraktionen für die Dauer der Wahlperiode benannt. Ist der Parlamentarische Geschäftsführer einer Fraktion nicht Präsidiumsmitglied, so ist er im Präsidium persönlicher Stellvertreter des Fraktionsvorsitzenden der betreffenden Fraktion.

Fotos: Dietrich Flechtner
Aufgabe
Aufgabe des Präsidiums ist es, den Präsidenten sowohl bei der Führung der parlamentarischen Geschäfte als auch bei der Verwaltung des Landtags zu unterstützen.
Das Präsidium
- legt den Terminplan und die Tagesordnung der Plenarsitzungen fest; dazu gehören auch Vereinbarungen über Redezeit und zur Reihenfolge der einzelnen Redner,
- stellt die Voranschläge für den Haushaltsplan des Landtags fest,
- stellt das Benehmen zur Ernennung und Entlassung der Beamten des Landtags her,
- verfügt über die Räume des Landtags.
Präsident

Erste Vizepräsidentin

Zweiter Vizepräsident

Dritte Vizepräsidentin

Mitglieder
CDU
AfD
DIE LINKE

BÜNDNISGRÜNE


SPD


Stellvertretende Mitglieder
Fraktion | Name |
---|---|
CDU |
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AfD |
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DIE LINKE |
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BÜNDNISGRÜNE |
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SPD |
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