Rechtsgrundlagen
Der Sächsische Landtag arbeitet auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Sachsen. Jeder neu konstituierte Landtag verabschiedet zudem zu Beginn der Wahlperiode eine neue Geschäftsordnung.

Foto: Steffen Giersch

Fotos: Steffen Giersch
Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist von fundamentaler Bedeutung für unser politisches und gesellschaftliches Leben. Es konkretisiert sich im Grundgesetz, in den Landesverfassungen und den zahlreichen Gesetzen, welche die verschiedenen Bereiche des staatlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens regeln. Die Abgeordneten des Sächsischen Landtags machen daher nicht nur Gesetze, sondern sind auch an diese gebunden.
Von besonderer Bedeutung für die tägliche Arbeit des Parlaments sind:
- die Verfassung des Freistaates Sachsen,
- die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags
- sowie die mit der Sächsischen Staatsregierung abgeschlossene Subsidiaritätsvereinbarung.