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Drucksache 7/4595
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Grundrechte und Freiheit schützen - Ablehnung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundesrat durch den Freistaat Sachsen
Infektionsschutzgesetz debattiert / TOP 1 der 18. Sitzung
19.11.2020 - In einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung hat der Landtag über das neue bundesweite Infektionsschutzgesetz debattiert. Die geänderten Regelungen untermauern bislang nur per Verordnung erlassene Corona-Maßnahmen gesetzlich. Die AfD beantragte im Landtag die Ablehnung des Gesetzes und wollte die Staatsregierung auffordern, das Infektionsschutzgesetz mittels einer Normenkontrollklage prüfen zu lassen. Beide Anträge fanden im Parlament keine Mehrheit. Die AfD kritisierte eine "Einschränkung von Grundrechten" unter dem Deckmantel von Schutzmaßnahmen. Dem widersprachen die Redner anderer Fraktionen. Die CDU warf der AfD vor, Angst zu schüren und in der Pandemie unverantwortlich zu handeln. Die Linke betonte, es gebe „gute Gründe, die Corona-Politik der Bundes- und Staatsregierung zu kritisieren“. Allerdings könne die Regierung nicht dafür kritisiert werden, dass sie die Gefahren des Coronavirus ernst nehme. Die Grünen kritisierten die Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die SPD verwies auf die steigenden Infektionszahlen in Sachsen.