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Drucksache 7/2106
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Feststellung des Vorliegens einer außergewöhnlichen Notsituation nach Art. 95 Abs. 6 Satz 1 i. V. m. Art. 95 Abs. 5 Satz 1 der Sächsischen Verfassung aufgrund der COVID-19-Pandemie
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Drucksache 7/2086
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Finanzmittel für die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie schnell und rechtssicher bereitstellen: Nachtragshaushalt für Mehrausgaben im Jahre 2020 vorlegen, Ein-Jahres-Haushalt für 2021 aufstellen, Schuldenbremse lockern und Verfassungsgebot des sozialen Ausgleichs sichern!
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Drucksache 7/2101
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Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020)
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Drucksache 7/2097
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Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020)
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Drucksache 7/2102
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Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Stabilisierungsfonds Sachsen" (Sächsisches Stabilisierungsfondsgesetz - SächsStabFG)
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Drucksache 7/2098
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Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Corona-Bewältigungsfonds Sachsen" (Sächsisches Coronabewältigungsfondsgesetz - SächsCorBG) [alter Titel: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Stabilisierungsfonds Sachsen" (Sächsisches Stabilisierungsfondsgesetz - SächsStabFG)]
Corona: Nachtragshaushalt beschlossen / TOP 1 der 8. Sitzung
09.04.2020 - Der Sächsische Landtag hat auf einer Sondersitzung nach fast dreistündiger Debatte einstimmig (107 anwesende Abgeordnete im Saal) die "außergewöhnliche Notsituation" nach Artikel 95 der Landesverfassung festgestellt. Damit darf vom in der Verfassung festgeschriebenen Neuverschuldungsverbot abgewichen werden. Auf dieser Basis beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen von CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNEN und SPD einen Nachtragshaushalt von mehr als sechs Milliarden Euro, um die Folgen der Coronakrise abzumildern. Der Landtag tagte nicht in seinem offiziellen Plenarsaal, sondern im deutlich größeren Kongresszentum in Dresden, um das Ansteckungsrisiko für alle Beteiligten zu verringern. Alle Abgeordneten sowie Medienvertreter trugen während der Sondersitzung des Parlaments einen einfachen Mundschutz.