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Drucksache 6/16400
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Gesetz zur Erweiterung von Beteiligungs- und Klagerechten für anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen (Sächsisches Naturschutzvereinigungsrechteerweiterungsgesetz - SächsNatSchVRErwG)
Klagerechte für Umweltschützer erweitern / TOP 5 der 87. Sitzung
31.01.2019 - Mehr Beteiligungs- und Klagerechte für anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen in Sachsen wollen die Grünen schaffen. Die Fraktion brachte am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag ein. Bislang würden im Freistaat lediglich die Mindeststandards gelten, die im Bundesnaturschutzgesetz verankert seien, erklärten die Grünen. Der Gesetzesvorschlag wird nun zunächst im Umweltausschuss von den Fachpolitikern aller Fraktionen beraten. Der Ausschuss gibt dann eine Beschlussempfehlung ab, bevor das Plenum des Landtags endgültig darüber entscheidet.