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Drucksache 6/5511
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zu Drucksache 6/5497 Beschlussempfehlung und Bericht des Europaausschusses zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD "Subsidiaritätsrüge bezüglich des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten; KOM-Nr. (2016) 287 endg. (AVMD-RL)"
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Drucksache 6/5497
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Subsidiaritätsrüge bezüglich des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten; KOM-Nr. (2016) 287 endg. (AVMD-RL)
Subsidiaritätsrüge I TOP 14 der 37. Sitzung am 23. Juni 2016
23.06.2016 - Premiere im Parlament: Der Sächsische Landtag hat zum ersten Mal eine sogenannte Subsidiaritätsrüge auf den Weg gebracht. Mit einer solchen Rüge können die nationalen Parlamente Stellung zu laufenden Gesetzgebungsverfahren der EU beziehen. Im vorliegenden Fall geht es um die AVMD-Richtlinie. Die Abkürzung steht für audiovisuelle Mediendienste. Die EU will damit die bisherige Fernsehrichtlinie modernisieren. Die Fraktionen des Sächsischen Landtags sind der Auffassung, dass Teile der geplanten Richtlinie Gesetzgebungskompetenzen des Sächsischen Landtags betreffen. Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD, der große Zustimmung im Parlament fand, wird die sächsische Regierung aufgefordert, im Bundesrat aktiv zu werden. Zugleich erhält Landtagspräsident Matthias Rößler das Mandat, die Position des Landtags in Brüssel zu vertreten.