02.09.2015 - In einer gemeinsamen Fachregierungserklärung „Gesamtaufgabe Asyl – gemeinsam für Unterbringung, Sicherheit und Integration“ nahmen Innenminister Markus Ulbig sowie die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, Stellung zur aktuellen Asylpolitik sowie den Herausforderungen für den Freistaat Sachsen. Innenminister Markus Ulbig erläuterte die Forderungen und Erwartungen des Freistaates an Europa und den Bund und betonte, dass in der Asylpolitik Solidarität innerhalb der Europäischen Union gelten müsse. Zudem erklärte er das Konzept der Staatsregierung zum Ausbau der Erstaufnahmeeinrichtungen, welches aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen notwendig ist. Aktuell rechne man mit einem Bedarf von 13.500 Plätzen. Integrationsministerin Köpping räumte ein, dass Viele mit der derzeitigen Situation und dem damit verbundenen Bild Sachsens unzufrieden seien und betonte, dass es nur gemeinsam möglich sei, die Herausforderung zu meistern. Dabei sei es wichtig, dass die Menschen sich fragten, was sie selbst bewegen können anstatt nur zu fragen, was andere nicht tun. Übereinstimmend sprachen sich mehrere Fraktionen im Sächsischen Landtag dafür aus, beim Thema Asyl gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen LINKE und GRÜNE, in dem die Einreicher ein umfassendes Konzept der Staatsregierung gefordert hatten, um eine menschenwürdige Aufnahme von Flüchtlingen sowie verlässliche Perspektiven für diese zu gewährleisten, fand keine Mehrheit im Parlament. Angenommen wurde hingegen ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU und SPD, mit dem der Landtag von der Staatsregierung umfassende Informationen zur aktualisierten Lage einfordert, um diese intensiv parlamentarisch zu begleiten und zu unterstützen. Gemeinsames Ziel muss es sein, für alle Asylsuchenden eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten, die Verfahrensdauern zu verkürzen und die Integration auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu verbessern, heit es dazu in der Begrüdung des Entschließungsantrages.