Ein fraktionsübergreifender Antrag von CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNEN und der Linksfraktion beschäftigte sich mit dem Sachsenfonds. Dieser Fonds umfasst 4,8 Milliarden Euro aus dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen des Bundes, von dem 100 Milliarden Euro anteilig nach Bevölkerungszahl an die Länder verteilt werden. In dem Antrag wird die Staatsregierung dazu aufgefordert, die zur Verfügung stehenden Mittel so einzusetzen, dass Projekte effektiv, schnell und spürbar umgesetzt werden können. Die Fraktionen fordern insbesondere Investitionen in die wirtschaftliche und soziale Infrastruktur, aber auch in die Sport- und Kulturförderung sowie neben der Wasserinfrastruktur in den Hochwasserschutz. Damit setzen sie Schwerpunkte dafür, welchen Projekten die Mittel prioritär zur Verfügung gestellt werden sollen. Holger Hentschel von der AfD-Fraktion kritisierte die Vielzahl der gesetzten Schwerpunkte und machte deutlich, dass aus Sicht seiner Fraktion auf diese Weise am Ende kaum spürbare Effekte aus den Investitionen entstünden. Er forderte eine klarere Priorisierung zugunsten von Wirtschaft und Infrastruktur. Dennoch erkenne seine Fraktion die dringende Notwendigkeit an, in die sächsische Infrastruktur zu investieren. Uta Knebel stellte für die BSW-Fraktion fest, dass die Mindestinvestitionssumme von 250.000 Euro für Kommunen deutlich zu hoch bemessen sei. Gerade kleinere Kommunen könnten dadurch notwendige Reparaturen und Baumaßnahmen nicht durchführen, da diese häufig unterhalb der erforderlichen Summe lägen. Dies führe aus Sicht des BSW zu falschen Anreizen und schaffe an entscheidender Stelle keine Abhilfe. Bei der Abstimmung wurde der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke angenommen. Das BSW stimmte dagegen, die AfD enthielt sich.