- Abschluss 10. Klasse
- 1977 bis 1979 Ausbildung zur Damenmaßschneiderin
- 1982 bis 1985 Meisterausbildung
- bis 1990 selbstständige Scjneiderwerkstatt
- 1990 bis 2021 Bürgermeisterin in Hartmannsdorf (seit 1994 ehrenamtlich)
- seit 1989 Mitglied der CDU
- seit 1991 CDU-Ortsverbandsvorsitzende Kirchberg-Rödelbachtal
- seit 1993 Mitglied des Kreisvorstands des CDU-Kreisverbands Zwickau-Werdau
- seit 1999 Kreisrätin im Landkreis Zwickau
- 1999 bis 2008 Vorsitzende des Arbeitskreises für Soziales, Gesundheit, Familie, Fraune und Jugend
- Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Hartmannsdorf
- Mitglied des DRK Hartmannsdorf
- Vorstand ADU Selbsthilfe e. V. Suchtberatung Zwickau
- Mitglied im Landesbeirat für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
seit Oktober 1994 Mitglied des Landtags
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, eines wirtschaftlich tätigen gemeinnützigen Vereins oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Bürgermeisterin der Gemeinde Hartmannsdorf (monatlich Stufe 1, ehrenamtlich, bis 2021)
Kreisrätin im Landkreis Zwickau (ehrenamtlich)
Vorstandsmitglied der ADU Selbsthilfe e. V. Zwickau (ehrenamtlich)
Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.
Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:
Stufe | |
---|---|
1 | 1.000 bis 2.500 |
2 | über 2.500 bis 6.000 |
3 | über 6.000 bis 12.700 |
4 | über 12.700 bis 25.000 |
5 | über 25.000 bis 42.000 |
6 | über 42.000 bis 63.000 |
7 | über 63.000 bis 84.000 |
8 | über 84.000 bis 126.000 |
9 | über 126.000 bis 210.000 |
10 | über 210.000 |
Mitglied des Sächsischen Landtags
Kerstin Nicolaus
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
0351/493-5551
0351 4 93-59 00