André Wendt, AfD

Porträt Wendt, André

André Wendt

AfD Listenmandat
geboren
1971 in Großenhain
Wohnort
01277 Dresden
Beruf
Berufssoldat, IT-System- und Netzwerkadministrator
Familien­stand
geschieden
Konfession
konfessionslos


- 10. Klasse POS, Mittlere Reife/Realschulabschluss
- seit 1993 Soldat der Bundeswehr (ruhende Tätigkeit)
- 1999 Ernennung zum Berufssoldaten
- Führungs- und Spezialistenverwendung
- Auslandseinsätze: Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Afghanistan


- seit 2013 Mitglied der AfD
- seit 2014 Mitglied des Kreisvorstandes Dresden
- seit Juni 2019 Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Dresden
Mitglied des deutschen Bundeswehrverband

seit September 2014 Mitglied des Landtags

- Zweiter Vizepräsident
- Mitglied Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Mitglied Haushalts- und Finanzausschuss
- Mitglied 2. Untersuchungsausschuss ("Mutmaßlich rechtswidrige Förderpraxis bei Asyl- und Integrationsmaßnahmen …")

Zum Zeitpunkt des Erwerbs und während der Zeit der Mitgliedschaft im Landtag ausgeübte berufliche Tätigkeiten:


Unselbständige Tätigkeiten:

Berufssoldat (ruhende Tätigkeit)


Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, eines wirtschaftlich tätigen gemeinnützigen Vereins oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts:

Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) im Freistaat Sachen (ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000

Mitglied des Sächsischen Landtags
André Wendt
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefonnummer 0351/493-50
Fax 0351 4 93-59 00

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