I. 1. a) Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft (seit 13.11.2014, monatlich Stufe 3)
I. 1. b) geschäftsführender Gesellschafter Agrar GmbH Taura (bis 12/2014)
I. 2. Mitglied des Wirtschaftsbeirates Chemnitzer FC e. V. (ehrenamtlich)
Mitglied des Kuratoriums Fraunhofer-Institut für Elektronische Nanosysteme ENAS Chemnitz (seit 02/2015, ehrenamtlich)
Als Staastminister für Umwelt und Landwirtschaft:
stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH (ehrenamtlich)
Mitglied im Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH (ehrenamtlich)
Stiftungsratsvorsitzender der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (ehrenamtlich)
I. 3. Mitglied des Präsidiums Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. (bis 11/2014, ehrenamtlich)
Mitglied des Landesvorstandes Sächsischer Landesbauernverband e. V. (bis 11/2014, ehrenamtlich)
Mitglied des Kuratoriums Initiative Südwestsachsen e. V. (ehrenamtlich)
IV. Agrar GmbH Taura (bis 12/2014)
Agrar GbR Taura
EPH GbR Taura
Anlage 1 der Geschäftsordnung
(Verhaltensregeln für Mitglieder des Sächsischen Landtags)
§§ 4a, 4b Sächsisches Abgeordnetengesetz
(gesetzliche Vorgaben zu Nebentätigkeiten/Verhaltensregeln)
Hinweise:
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge
einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die
Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt
werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am
Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Gem. § 4a Absatz 6 Sätze 5 und 6 Abgeordnetengesetz werden anzeigepflichtige Einkünfte in zehn
Stufen wie folgt ausgewiesen: Stufe 1: 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe 2: bis 7.000 Euro, Stufe 3: bis
15.000 Euro, Stufe 4: bis 30.000 Euro, Stufe 5: bis 50.000 Euro, Stufe 6: bis 75.000 Euro, Stufe 7: bis
100.000 Euro, Stufe 8: bis 150.000 Euro, Stufe 9: bis 250.000 Euro, Stufe 10: über 250.000 Euro.