I. 1 c) Rechtsanwaltskanzlei Ulbrich, Rechtsanwalt
Mandant 1 (Privatperson), 10-12/2019 Stufe 1
I. 2. Stadtrat in Leipzig (ehrenamtlich)
Mitglied des Aufsichtsrats der Stadtwerke Leipzig (ehrenamtlich)
§§ 4a, 4b Sächsisches Abgeordnetengesetz
(gesetzliche Vorgaben zu Nebentätigkeiten/Verhaltensregeln)
Verhaltensregeln der Mitglieder des Sächsischen Landtags
Hinweise:
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen.
Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.