I. 1. a) Stadt Falkenstein/V., Angestellter (ruhende Tätigkeit)
I. 2. Aufsichtsrat Wirtschaftsfördergesellschaft Vogtland GmbH Auerbach
Aufsichtsrat Kreisentsorgungs GmbH Vogtland
Stiftungsbeirat der ERFAL-Stiftung Falkenstein (ehrenamtlich)
Kreisrat im Vogtlandkreis (ehrenamtlich)
Anlage 1 der Geschäftsordnung
(Verhaltensregeln für Mitglieder des Sächsischen Landtags)
§§ 4a, 4b Sächsisches Abgeordnetengesetz
(gesetzliche Vorgaben zu Nebentätigkeiten/Verhaltensregeln)
Hinweise:
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge
einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die
Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt
werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am
Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Gem. § 4a Absatz 6 Sätze 5 und 6 Abgeordnetengesetz werden anzeigepflichtige Einkünfte in zehn
Stufen wie folgt ausgewiesen: Stufe 1: 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe 2: bis 7.000 Euro, Stufe 3: bis
15.000 Euro, Stufe 4: bis 30.000 Euro, Stufe 5: bis 50.000 Euro, Stufe 6: bis 75.000 Euro, Stufe 7: bis
100.000 Euro, Stufe 8: bis 150.000 Euro, Stufe 9: bis 250.000 Euro, Stufe 10: über 250.000 Euro.