Buchstabe Z

Zeugnisverweigerungsrecht

Ebenso wie für Ärzte, Pfarrer oder Journalisten ist auch das Vertrauensverhältnis, das Abgeordnete zum einzelnen Bürger haben und welches Grundlage ihrer Arbeit sein kann, besonders geschützt. Abgeordnete müssen daher gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht über alles Auskunft geben. Ihre Unterlagen bleiben vor Durchsuchung geschützt. Auch die Mitarbeiter der Abgeordneten sind bei ihrer Arbeit durch das Zeugnisverweigerungsrecht geschützt.

Zwischenfrage

Bei einem wichtigen Anliegen zu einer angesprochenen Thematik und mit Erlaubnis des Präsidenten sowie des aktuellen Redners darf ein Abgeordneter diesem eine Zwischenfrage stellen. Dies ist oft ein beliebtes Mittel, den Redner zu irritieren und zugleich den eigenen Standpunkt geschickt in eine Frage zu verpacken.