Buchstabe V
- Vereidigung
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Nach der Wahl des Ministerpräsidenten und der Berufung der Minister werden diese feierlich vereidigt. Alle Mitglieder der Staatsregierung leisten beim Amtsantritt vor dem Landtag einen Eid auf die Verfassung und zum Wohl des Volkes. Die Mitglieder des Landtags geben vor ihrem Eintritt in den Landtag eine Verpflichtungserklärung mit ähnlichem Inhalt ab.
- Verfassung
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Eine Verfassung ist die zumeist in einer Verfassungsurkunde niedergelegte Grundordnung eines Staates. Sie bestimmt seine Organisation und Struktur und regelt das Grundverhältnis zu seinen Bürgern.
- Verfassungsgerichtshof Sachsen
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Der Verfassungsgerichtshof mit Sitz in Leipzig entscheidet über die Auslegung der Sächsischen Verfassung. Er prüft beispielsweise Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit.
- Verfassungsmedaille
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Die Sächsische Verfassungmedaille wurde anlässlich des fünften Jahrestages der Schlussabstimmung über die Verfassung des Freistaates Sachsen und zur Erinnerung an die friedliche Revolution vom Oktober 1989 gestiftet. Sie ist neben dem Sächsischen Verdienstorden die wichtigste staatliche Auszeichnung, die in Sachsen vergeben wird. Verliehen wird sie an Frauen und Männer ohne Ansehen der Staatsangehörigkeit als Zeichen der Anerkennung und Würdigung besonderer Verdienste um die freiheitliche demokratische Entwicklung im Freistaat Sachsen.
- Verhältniswahl
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Die Verhältniswahl ist ein Wahlsystem, nach dem den teilnehmenden Parteien oder Wählergruppen Sitze in der Vertretungskörperschaft zugeteilt werden. Dies geschieht entsprechend des Verhältnisses zu der jeweils erreichten Stimmenanzahl.
- Volksantrag
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Der Volksantrag stellt einen wichtigen Akt direkter Demokratie dar. Bürger können über einen Volksantrag einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen. Dafür müssen sie 40 000 Unterschriften sammeln. Der Landtagspräsident prüft den Volksantrag. Dieser geht dann, wie andere Gesetzentwürfe auch, den parlamentarischen Weg im Landtag.
- Volksbegehren
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Wird der über einen Volksantrag eingebrachte Gesetzentwurf vom Landtag abgelehnt, können die Bürger über ein Volksbegehren einen Volksentscheid erzwingen. Dafür sind allerdings 450 000 Unterschriften nötig.
- Volksentscheid
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Nach Volksantrag und Volksbegehren ist dies die dritte Stufe der direkten Volksgesetzgebung. Sind 450 000 Unterschriften im Volksbegehren zusammengekommen, muss ein Volksentscheid durchgeführt werden. Stimmen mehr Bürger für den Gesetzentwurf als dagegen, tritt er als Gesetz in Kraft.
