Buchstabe S

Regierungserklärung

Erklärung des Ministerpräsidenten vor dem Parlament über die Richtlinien der Politik oder über ein aktuelles Tagesthema. Sie dient insbesondere auch zur Information der Öffentlichkeit. Minister können Fachregierungserklärungen abgeben.

 

Sachliche Richtigstellung

Ähnlich wie die Persönliche Erklärung stellt die Sachliche Richtigstellung eine Möglichkeit dar, außerhalb der Tagesordnung eine Unterstellung oder ein fehlerhaftes Zitat in der Sache zu berichtigen. Von den Abgeordneten wird dies gern zu einem eigenen Diskussionsbeitrag außer der Reihe genutzt.

Schülerwettbewerb

Der Schülerwettbewerb wird jährlich für alle Förder- und Mittelschulen, Gymnasien sowie berufliche Schulzentren ausgeschrieben. Dabei stehen jeweils zehn Themen zur Auswahl, die in verschiedenen literarischen oder künstlerischen Ausdrucksformen verarbeitet werden können. Neun Themen sind vorgegeben, eins ist frei.

Sitzungsvorstand

Während der Plenarsitzung bilden der amtierende Präsident und die Schriftführer den Sitzungsvorstand. Die Schriftführer unterstützen den amtierenden Präsidenten in der Sitzungsleitung.

Staatskanzlei

Die Staatskanzlei ist der Amtssitz des Ministerpräsidenten. Die Beamten und Angestellten der Staatskanzlei unterstützen den Ministerpräsidenten bei der Ausübung seiner Amtsgeschäfte. Zum Geschäftsbereich der Staatskanzlei gehört auch die Koordination der Bundesangelegenheiten.

Staatssekretär

In einem Ministerium ist der Staatssekretär dem Minister direkt untergeordnet und zugleich Amtschef für die Mitarbeiter des Hauses. Im Gegensatz zum Minister ist er in der Regel kein Mitglied der Staatsregierung.

Ständehaus

An der Brühlschen Terrasse, unweit des heutigen Landtagsgebäudes, findet man das Ständehaus, den ehemaligen Sitz des Sächsischen Landtags. Erbaut wurde es 1900-1907 nach Plänen des Architekten von Paul Wallot. Noch heute hat dort der Landtagspräsident Repräsentationsräume. Im Übrigen wird das Ständehaus vom Sächsischen Oberlandesgericht und vom Landesamt für Denkmalpflege genutzt.

Ständiger Ausschuss

Im Sächsischen Landtag gibt es zehn ständige Ausschüsse, die jeweils für bestimmte Politikfelder zuständig sind. „Ständig“ bedeutet, dass sie dauerhaft für die gesamte Wahlperiode bestehen und als Fachausschüsse der Vorbereitung von Beschlüssen dienen - während nicht ständige Ausschüsse (z.B. der Untersuchungsausschuss) nur für einen bestimmten Zweck und eine durch die Erreichung des Zwecks bestimmte Zeitdauer gebildet werden.

Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip ist sinngemäß das „Architekturprinzip Europas“. „Die größere Einheit darf niemals Aufgaben übernehmen, die die kleinere Einheit zufriedenstellend erfüllen kann. Daher dürfen die Gemeinschaften neue Aufgaben übernehmen, wenn ihre Erfüllung auf europäischer Ebene im Interesse der Bürger unabweisbar notwendig ist und ihre volle Wirksamkeit nur auf Gemeinschaftsebene erreicht werden kann. Die nationalen, regionalen und lokalen Behörden müssen einen eigenverantwortlichen Verwaltungsspielraum behalten, damit sachgerechte und bürgernahe Entscheidungen getroffen werden können.“ (Entschließung der Teilnehmer der Konferenz „Europa der Regionen“)