Buchstabe P

Parlament

In der repräsentativen Demokratie ist das Parlament die gewählte Vertretung des Volkes. Es übt vor allem die gesetzgebende Gewalt und die Kontrolle der vollziehenden Gewalt aus. Wichtig ist auch das Budgetrecht, wonach das Parlament den finanziellen Rahmen der Regierung bestimmt.

Parlamentsbeschluss

Ein Beschluss ist eine Entscheidung, die vom Plenum getroffen wird. Beschlüsse werden auf unterschiedlichen Ebenen intensiv vorbereitet, insbesondere in den jeweils zuständigen Ausschüssen des Landtags.

Partei

Die Partei (lat. „pars“ = „Teil“) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Menschen. Sie haben das Ziel, durch die Besetzung von politischen Ämtern und durch öffentliche Meinungsäußerung Einfluss auf Entscheidungen im Staat oder im Gemeinwesen zu erlangen.

Persönliche Erklärung

Eine „Persönliche Erklärung“ ist die Gelegenheit, vor einer Abstimmung einen persönlichen Angriff zurückzuweisen oder die unrichtige Wiedergabe von Ausführungen zu berichtigen.

Persönlichkeitswahl

Die Mehrheitswahl ist ein Wahlsystem, bei dem die Person gewählt ist, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Mehrheitswahl ist gleichbedeutend mit Persönlichkeitswahl und steht im Gegensatz zur Verhältniswahl.

Petent

Ein Petent ist der Verfasser einer Bitte oder Beschwerde, die an die Volksvertretung oder eine andere zuständige Stelle gerichtet ist.

Petition

Jeder Bürger hat das Recht sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertretung zu wenden. Das kann einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen geschehen. Dieses Recht ist in Artikel 35 der Sächsischen Verfassung verankert. Der Bürger hat einen Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.

Petitionsausschuss

Für die Behandlung der an ihn gerichteten Bitten und Beschwerden hat der Landtag einen Petitionsausschuss bestellt. Dieser veranlasst die zur Behandlung der Petition erforderlichen Schritte und Maßnahmen. Dazu gehört das Einholen einer Stellungnahme der Staatsregierung und gegebenenfalls auch des zuständigen Fachausschusses des Landtags. Außerdem können Ortstermine durchgeführt werden.

PKG

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) überprüft alle polizeilichen Maßnahmen zur Überwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und dient damit dem Schutz des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG). Das PKG setzt sich aus fünf vom Landtag gewählten Mitgliedern zusammen, von denen zwei der Opposition angehören müssen.

PKK

Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) setzt sich aus fünf vom Landtag gewählten Abgeordneten, von denen zwei der Opposition angehören müssen, zusammen. Sie hat die Aufgabe den sächsischen Verfassungsschutz zu kontrollieren. Ihre Beratungen sind geheim. Ziel der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes ist insbesondere die Schaffung und Stärkung des öffentlichen Vertrauens in die sachgemäße und rechtskonforme Anwendung der nachrichtendienstlichen Mittel.

Plenarsaal

Seit Oktober 1993 tagt das Plenum im landtagseigenen Plenarsaal. Dieser wurde auf dem Gelände des ehemaligen Landesfinanzamtes an der Holländischen Straße (jetzt Bernhard-von-Lindenau-Platz) neu errichtet. Zuvor tagte der 1. Sächsische Landtag seit seiner Konstituierung nach der Wiedervereinigung am 27. Oktober 1990 im Festsaal der Dreikönigskirche in Dresden.

Plenum

Das Plenum ist die Vollversammlung des Landtags, also die Landtagssitzung, und tagt öffentlich. Auf der Presse- und Besuchertribüne haben Journalisten und Gäste ihre Plätze.
Die wesentliche (Vor-) Arbeit des Landtags wird jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den Arbeitskreisen der Fraktionen und den jeweiligen Fachausschüssen geleistet. Im Plenum präsentieren die Fraktionen ihre politische Sichtweise der Öffentlichkeit.

Präsidium

Das Präsidium ist das Steuerungsgremium für den Ablauf der Landtagsarbeit. Die 27 Mitglieder kommen eine Woche vor den monatlichen Plenarsitzungen zusammen. Dem Präsidium gehören neben dem Präsidenten und seinen Stellvertretern die Fraktionsvorsitzenden und 17 weitere Abgeordnete an. Diese werden entsprechend der Stärke der Fraktionen vom Landtag benannt. Das Präsidium unterstützt den Präsidenten bei der Führung der parlamentarischen Geschäfte, aber auch bei der Verwaltung des Landtags.

Pressespiegel

Etwa gegen 10 Uhr liegt allen Abgeordneten, Mitarbeitern und Journalisten der Pressespiegel mit den wichtigsten Zeitungsartikeln des Tages vor. Diese werden täglich aus sieben sächsischen und 14 bundesweiten Zeitungen ausgewählt und in einem Pressespiegel zusammengestellt. Davon werden etwa 250 Exemplare gedruckt.

Protokoll

Unter dem Begriff Protokoll verbirgt sich einerseits das von den Landtagsstenografen gefertigte Wortprotokoll der Plenarsitzungen, welches der Allgemeinheit zugänglich ist. Bevor es in gedruckter Form vorliegt, haben die Abgeordneten die Möglichkeit, ihren Redebeitrag noch einmal zu lesen und auf die inhaltlich richtige Wiedergabe zu prüfen.

Als Protokoll ist andererseits die Summe der zeremoniellen Regeln für zwischen- oder innerstaatliche Begegnungen und Veranstaltungen zu verstehen (Rangfolge, Sitzordnungen, Beflaggungsvorschriften, Ablauf von Staatsbesuchen und Feierstunden etc.). Im Landtag sorgt eine eigene Stabsstelle der Landtagsverwaltung für die Einhaltung dieser Regeln.