Buchstabe O

Öffentlichkeit

Landtagssitzungen sind stets öffentlich. Mit Zweidrittelmehrheit können die Abgeordneten aber auch beschließen, die Öffentlichkeit nicht zuzulassen. Dies war bisher nur der Fall, wenn die Frage der Stasi-Belastung von Abgeordneten behandelt wurde.

Opposition
Die Opposition (lateinisch „die Gegenüberstehenden“) stellt den Widerpart zu der Regierungspartei beziehungsweise -koalition dar. Die Fraktionen der Opposition befinden sich in der Minderheit, müssen aber keine gemeinsamen politischen Ziele besitzen. Für ihre politische Arbeit besitzen die Fraktionen der Opposition besondere Minderheitsrechte. Dazu gehören zum Beispiel das Fragerecht an die Regierung oder das Recht auf Einberufung eines Untersuchungsausschusses. Insbesondere in ihrer Funktion als Kontrolle der Regierung sind sie für die Demokratie unverzichtbar.
Ordnungsruf

Bei Verstößen gegen die Ordnung kann der Landtagspräsident einen namentlichen Ordnungsruf gegen einen Abgeordneten erteilen. Bei groben Verstößen kann dem Abgeordneten das Wort entzogen werden.

Organ

Die Organe des Sächsischen Landtags sind diejenigen Amtsträger und Gremien, die vom Plenum zur Wahrnehmung bestimmter parlamentarischer Teilfunktionen gewählt oder eingesetzt werden. Zu den Organen zählen das Präsidium, der Präsident und die Ausschüsse.