Buchstabe M
- Mandat
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In einer repräsentativen Demokratie wird das Mandat (lat. „manidare“ = „in die Hand geben“) als Auftrag des Volkes an den Abgeordneten verstanden. Dieser Abgeordnete ist auf Zeit zum Volksvertreter gewählt worden.
- MdL
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Das Kürzel „MdL“ steht für „Mitglied des Landtags“ und wird meist dem Namen angefügt.
- Minister
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Der Minister (lat. „minister“ = „Diener“) wird als Leiter eines Geschäftsbereiches durch den Ministerpräsidenten berufen. In Sachsen sind es zur Zeit neun „Staatsminister“ und der Ministerpräsident, die das so genannte Kabinett bilden.
- Ministerium
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Da Sachsen ein Freistaat ist, heißt hier das jeweilige Fachministerium Staatsministerium. Es wird eigenverantwortlich innerhalb der vom Ministerpräsidenten vorgegebenen Richtlinien von einem Staatsminister geleitet, der der Staatsregierung angehört. In Sachsen gibt es zur Zeit angelehnt an die Zahl der Staatsminister insgesamt acht Staatsministerien und die Staatskanzlei.
- Ministerpräsident
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Der Ministerpräsident wird durch das Parlament gewählt und bestimmt als Regierungschef die Richtlinien der Politik der Landesregierung. Neben seinen Aufgaben im Freistaat Sachsen nimmt er über den Bundesrat Einfluss auf die deutsche Bundespolitik.
- Mitarbeiter
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Abgeordnete können für die Bewältigung ihrer Aufgaben Mitarbeiter einstellen. Sie leisten die Alltagsarbeit im Landtags- oder Wahlkreisbüro. Als erfahrene Experten verhelfen sie den Abgeordneten zu Spezialwissen. Der Landtag gewährt den Abgeordneten für die Beschäftigung von Mitarbeitern einen Aufwendungsersatz.
