Buchstabe I
- Immunität
Immunität und Indemnität sind Fachbegriffe für Schutzrechte, die verhindern sollen, dass Abgeordnete in der Ausübung ihres Mandats beeinträchtigt werden. Immunität bedeutet, dass ein Abgeordneter erst nach Zustimmung des Landtags wegen einer strafbaren Handlung gerichtlich verfolgt oder verhaftet werden darf.
- Indemnität
Indemnität bedeutet, dass ein Abgeordneter zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Landtag oder sonst in Ausübung seines Mandates getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden darf. Dieser Schutz erstreckt sich nicht auf verleumderische Beleidigungen.

