Buchstabe G
- G 10 - Kommission
Die G 10-Kommission überprüft die Zulässigkeit und Notwendigkeit aller vom Staatsministerium des Innern angeordneten Überwachungsmaßnahmen des Landesamtes für Verfassungsschutz, die das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) beschränken. Die Kontrollbefugnis erstreckt sich über die gesamte Verarbeitung der durch die Überwachung erlangten personenbezogenen Daten einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an Betroffene. Die Mitglieder der Kommission werden für die Dauer einer Legislaturperiode vom Landtag gewählt. Sie sind in ihrer Amtsführung unabhängig und weisungsfrei.
- Geschäftsordnung
Neben der Sächsischen Verfassung ist die Geschäftsordnung (GO) die wichtigste Grundlage für die Arbeit des Sächsischen Landtags. In ihr regelt der Landtag die Organisation und den Ablauf der ihm obliegenden Geschäfte. Gibt es Streit um ihre Auslegung, entscheidet im Einzelfall der Landtagspräsident und darüber hinaus der Geschäftsordnungsausschuss. Die GO wird für jede Legislaturperiode neu beschlossen.
- Gesetzentwurf
Gesetzentwürfe bilden die Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren. Sie können von der Staatsregierung, einer Fraktion oder durch einen Volksantrag von einer Bürgerinitiative eingebracht werden. In den Ausschüssen und Fraktionen erfolgt die weitere Bearbeitung und Diskussion. Grundsätzlich wird jedes Gesetz in drei Lesungen, also Abstimmungen im Plenum behandelt. Bei mehrheitlicher Zustimmung in der 3. Lesung wird es schließlich verabschiedet.
- Gesetzgebung
Der Landtag ist die gesetzgebende Gewalt, also die Legislative. Er ist für die Verabschiedung der Gesetze zuständig.
- Gesetzgebungsverfahren
Gesetzentwürfe können von mindestens sieben Abgeordneten, einer Fraktion, der Staatsregierung oder durch das Volk durch einen Volksantrag eingebracht werden. In den Ausschüssen erfolgt die weitere Bearbeitung und Diskussion. Grundsätzlich wird jedes Gesetz in zwei Lesungen, also Abstimmungen im Plenum behandelt. Bei mehrheitlicher Zustimmung in der 2. Lesung wird es mit anschließender Schlussabstimmung schließlich verabschiedet.
- Gewaltenteilung
Durch die Gewaltenteilung wird die politische Macht im Staat in Funktionsbereiche aufgeteilt, so in die gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt. Als Merkmal des Rechtsstaates soll durch die gegenseitige Kontrolle der Gewalten Machtmissbrauch verhindert werden. Eine Gewaltenteilung findet sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene statt.
- Große Anfrage
Fragen von erheblicher politischer Bedeutung, die zur schriftlichen Beantwortung an die Staatsregierung gerichtet sind, werden als Große Anfragen bezeichnet. Sie müssen von mindestens sieben Abgeordneten oder einer Fraktion unterzeichnet sein und im Landtag (Ausschuss oder Plenum)debattiert werden.
- Grundgesetz
Seit dem 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz die verfassungsrechtliche Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Eigentlich war es zunächst als Provisorium bis zur Schaffung einer gesamtdeutschen Verfassung gedacht. Es hat sich allerdings mit Änderungen bis heute bewährt.

