Buchstabe F
- Föderalismus
(lat. „foedus“ = „Bündnis“) Der Föderalismus ist ein politisches Gestaltungsprinzip, bei dem weitgehend selbstständige Einzelstaaten einen Bundesstaat bilden. Die Zuordnung der staatlichen Aufgaben, also ob Bund, Land oder beide gemeinsam zuständig sind, regelt das Grundgesetz.
- Fragerecht
Kleine oder mündliche Anfragen kann jeder Abgeordnete an die Staatsregierung richten. Große Anfragen werden von mindestens sechs Abgeordneten oder einer Fraktion eingebracht.
- Fragestunde
Mindestens einmal im Monat haben die Abgeordneten für eine Stunde im Plenum die Gelegenheit, die Staatsregierung mündlich zu befragen. Die Fragen sind zuvor schriftlich beim Präsidenten einzureichen und werden von den Vertretern der Staatsregierung beantwortet. Die mündlichen Anfragen dürfen nicht mehr als zwei konkrete kurz gefasste Fragen enthalten und berechtigen den Fragesteller zu zwei Zusatzfragen.
- Fraktion
Der Landtag gliedert sich in Fraktionen, wobei sich in der Regel Abgeordnete der gleichen Partei zu einer Fraktion zusammenschließen. Dabei müssen sich mindestens sieben Mitglieder zusammenfinden, um den Fraktionsstatus zu erhalten. Dieser ist mit besonderen Rechten verbunden, etwa der Möglichkeit Gesetzentwürfe einzubringen. Die Fraktion ist somit die „Partei im Parlament”, in der sich maßgeblich die politische Willensbildung vollzieht.
- Freistaat
„Freistaat“ ist eine Übersetzung des lateinischen „res publica“ (wörtlich: „eine öffentliche Sache") und somit eine andere Bezeichnung für „Republik“ und bedeutet, dass das Gemeinwesen eine Angelegenheit aller Bürger ist im Gegensatz zur Monarchie. Der Begriff umschreibt daher die Freiheit von der Fürstenherrschaft.
- Fünf-Prozent-Klausel
Bei der Zuteilung von Sitzen im Parlament werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten oder in mindestens zwei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben. Das soll eine Zersplitterung des Landtags in viele kleine Parteien verhindern.

