Buchstabe E

Etat

Das Etatrecht ist das Recht des Landtags, den Haushaltsplan, d. h. alle Einnahmen und Ausgaben für den Freistaat Sachsen, verbindlich festzustellen. Dieser beschließt über den Haushaltsplan in Form des Haushaltsgesetzes. Zum Etatrecht (auch Budgetrecht) des Landtags gehört neben der Haushaltsbewilligung ferner die Kontrolle des Haushaltsvollzugs.

Exekutive

Die Exekutive ist im Sinne der Lehre von der Gewaltenteilung die vollziehende Gewalt. Sie umfasst die Regierung als politische Führungsspitze und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist.