Buchstabe B
- Bannmeile
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„Bannmeile“ (oder „Bannkreis“) wurde früher die Zone um den Sitz der Gesetzgebungsorgane des Bundes und der Länder genannt. Mit ihr sollten verfassungsfeindliche Störversuche, beispielsweise durch unfriedliche Demonstrationen, verhindert werden. Vor dem Sächsischen Landtag gibt es keine „Bannmeile“. Der Landtagsvorplatz (Bernhard-von-Lindenau-Platz) gehört jedoch zum Bereich des Landtags und unterliegt dem Hausrecht des Landtagspräsidenten. Er hat eine Hausordnung erlassen, nach der öffentliche Versammlungen auf dem Landtagsvorplatz nur an Sitzungstagen des Sächsischen Landtags oder seiner Ausschüsse zulässig sind (§ 2 Abs. 4) und einen Bezug zu den dort behandelten Themen haben müssen.
- Besucherdienst
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Nach vorheriger Terminabsprache werden den Besuchergruppen in einer eineinhalbstündigen Führung Aufgaben, Organe und Arbeitsweise des Sächsischen Landtags erläutert. Neben Informationen zur Geschichte und zur Architektur stehen auf Wunsch im Anschluss Abgeordnete für eine Diskussion mit der Gruppe zur Verfügung. Die Anmeldung für eine Führung erfolgt unter (0351) 4935 -131 und -132.
- Bewertungsausschuss
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Der Bewertungsausschuss befasst sich mit Unterlagen über Stasi-Belastungen von Abgeordneten. Er kann bei begründetem Verdacht auf eine Tätigkeit für das frühere Sächsische Ministerium für Staatssicherheit einen Antrag auf Erhebung einer Abgeordnetenanklage stellen. Über diesen entscheidet dann der Landtag in einer nicht öffentlichen Sitzung.
- Bundesrat
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Der Bundesrat ist neben dem Deutschen Bundestag ein Verfassungsorgan des Bundes, das an der Gesetzgebung beteiligt ist. Er setzt sich aus den Regierungen der einzelnen Bundesländer zusammen und besteht kontinuierlich, also ohne Legislaturperioden. Seine parteipolitische Zusammensetzung kann sich aber mit jeder Landtagswahl verändern. Jedes Bundesland entsendet je nach Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl von Vertretern.
- Bundesregierung
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Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Sie wird auch als Kabinett bezeichnet.
- Bundestag
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Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz im Deutschen Reichstag in Berlin.
- Bundesverfassungsgericht
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Das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsgericht des Bundes wurde 1951 errichtet. Es hat seinen Sitz in Karlsruhe und gilt als Hüter der Verfassung. Es ist durch seine Doppelfunktion als Verfassungsorgan und Teil der rechtsprechenden Gewalt gekennzeichnet.
