Sächsischer Landtag (1990 - heute)

Metall, Glas und Holz dominieren den neuen Plenarsaal

Der Zusammenbruch der DDR im Herbst 1989 machte den Weg frei für eine Neukonstituierung des Sächsischen Landtags. Initiativen zur Schaffung eines Freistaates Sachsen und eines Sächsischen Landtags gingen u. a. von den Runden Tischen der Bezirke Dresden, Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) und Leipzig aus.

Der Runde Tisch

Er konnte in Konkurrenz zu den Bestrebungen der Alten Kräfte die Initiative zur Länderbildung behaupten. Diese Aufgabe übertrug er am 17. Mai 1990 einem Koordinierungsausschuss mit Arbeitsgruppen zu Verfassung, Wirtschaft, Umwelt, Bildung und Wissenschaft sowie zur Vorbereitung des Landtags. Die Arbeitsgruppe, die den parlamentarischen Betrieb des künftigen Landtags vorbereitete, stand unter der Leitung von Erich Iltgen. Das Gremium hatte nicht den Status eines Vorparlaments, sondern war ein vorparlamentarischer Ausschuss, der provisorisch die räumlichen und organisatorischen Arbeitsmöglichkeiten für den Landtag vorbereitete.
 
Am 14. Oktober 1990, sechzig Jahre nach der letzten Wahl in der Weimarer Republik und vierzig Jahre nach der letzten Wahl zum Sächsischen Landtag in der DDR fanden wieder Wahlen zu einem sächsischen Landtag statt. Das Landesparlament konstituierte sich am 27. Oktober 1990. Es beschloss in der ersten und zweiten Legislaturperiode (1990 bis 1994 und 1994 bis 1999) in rascher Folge die Gesetze, die Sachsen zu einem funktionsfähigen Land der Bundesrepublik Deutschland machten. In der dritten Wahlperiode sank der Aufwand für die Gesetzgebung. Seither traten die Kontrollfunktionen des Parlaments und seine Aufgaben zur öffentlichen politischen Willensbildung in den Vordergrund.
 
Der Sächsische Landtag bestand in der ersten Wahlperiode aus 160 Mitgliedern. Mit der Neuwahl im Jahre 1994 wurde die Zahl der Abgeordnete auf 120 reduziert. Auch die Wahlperioden haben sich nach der zweiten Wahl von vier auf fünf Jahre verlängert. Sämtliche Parlamentsmitglieder gelangten als Kandidaten von Parteien ins Parlament. Entweder errangen sie direkt in einem Wahlkreis ein Mandat, oder sie erhielten einen Sitz über die Landesliste ihrer Partei. Im Vergleich zu den Honoratiorenpolitikern, die die konstitutionellen Parlamente des 19. Jahrhunderts dominierten und denen sich zumeist nur aufgrund ihres privaten Vermögens der Weg in den Landtag öffnete, bietet der Zugangsmodus über die Parteien einem wesentlich breiteren Spektrum der Bevölkerung Chancen auf eine politische Karriere. Die Zusammenarbeit in Fraktionen ermöglicht zudem stabile Mehrheiten und eine organisierte Arbeitsteilung. Andererseits vereinheitlicht die gemeinsame Politik von Parteien unumgänglich auch Persönlichkeitsprofile.
 
Während der ersten drei Wahlperioden konnte die CDU-Fraktion mit absoluter Mehrheit regieren. Als Oppositionsparteien gehörten in der ersten Wahlperioden die SPD, die Linke Liste/PDS, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP dem Landtag an. Während der zweiten und dritten Wahlperiode waren neben den Christdemokraten lediglich die Sozialdemokraten und die PDS im Landtag vertreten.