Europa
Die Schaffung der Europäischen Union mit umfassenden rechtlichen Zuständigkeiten in der Wirtschafts- und Währungspolitik, Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Innen- und Rechtspolitik zeigt tiefgreifende Auswirkungen auf die Verfassungsordnung. 1992 wurde Artikel 23 neu in das Grundgesetz aufgenommen. Er stellt den europäischen Integrationsprozess auf eine eigene verfassungsrechtliche Grundlage.
Hiernach wirken Bund und Länder bei der europäischen Integration zusammen. Dabei soll vermieden werden, dass durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU die Kompetenzbereiche der Bundesländer ausgehöhlt werden.
Der Sächsische Landtag und die Europäische Union
Einleitung
Die Schaffung der Europäischen Union mit umfassenden rechtlichen Zuständigkeiten in der Wirtschafts- und Währungspolitik, Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Innen- und Rechtspolitik zeigt tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Verfassungsordnung und unser alltägliches Leben im Freistaat Sachsen. Mit dem Inkrafttreten des EU-Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 finden dort erstmals auch die Regionen und Kommunen ausdrücklich Erwähnung. Die Union ist nunmehr gemeinschaftsrechtlich verpflichtet, die Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen und ihrer jeweiligen nationalen Identität zu achten. Letzteres kommt „in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck“ – so lautet Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Damit bleibt es dem Freistaat Sachsen – und durch den Sächsischen Landtag vermittelt seinen Bürgern – unbenommen an der Gestaltung europäischer Politik mitzuwirken, um seine Interessen in Brüssel zu vertreten.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
In Artikel 12 besagt die Sächsische Verfassung, dass das Land regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit anstrebt, die auf den Ausbau nachbarschaftlicher Beziehungen, auf das Zusammenwachsen Europas und auf eine friedliche Entwicklung in der Welt gerichtet ist. Damit spricht sich die Verfassung klar für eine weitere europäische Integration aus. Daneben besteht die Verpflichtung des Landes Sachsen zur Pflege gutnachbarlicher Beziehungen zu seinen Nachbarregionen in Polen und Tschechien, die es auch nach dem Beitritt dieser Staaten zur EU zu pflegen hat. Sachsen verbindet eine über 500 km lange Grenze zur Republik Tschechien im Süden (Böhmen) und zu Polen im Osten (Wojewodschaft Niederschlesien). Der Landtag ist bestrebt, die bestehenden nachbarschaftlichen Beziehungen zu pflegen und weiter zu vertiefen. So unterhalten die einzelnen Landtagsabgeordneten und Fraktionen eine Vielzahl von inoffiziellen und nicht selten ehrenamtlichen interparlamentarischen Beziehungen. Daneben engagiert sich der Landtag auf verschiedenen Ebenen grenzüberschreitender Zusammenarbeit.
In diesem Zusammenhang ist auch das 2010 von Abgeordneten des Sächsischen Landtags gegründete interfraktionelle parlamentarische Forum Mittel- und Osteuropa zu nennen, das den länderübergreifenden Dialog befördern will sowie das Forum Mitteleuropa, mit dem das sächsische Parlament künftig eine aktive Rolle bei der Erarbeitung von Perspektiven für die weitere Entwicklung Mitteleuropas einnehmen will.
Mitwirkung
Der Sächsische Landtag nutzt verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten um sich beim Zusammenwachsen Europas aktiv einzubringen. Zum einen sitzt ein, von der sächsischen Bevölkerung demokratisch legitimierter, Landtagsabgeordneter im „Ausschuss der Regionen“ in Brüssel. Dieser Ausschuss ist nach den Artikeln 305 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union stets anzuhören, wenn die EU neue Rechtsvorschriften erlassen möchte, die die kommunale oder regionale Verwaltung betreffen.
Des Weiteren ist nunmehr durch den EU-Vertrag von Lissabon eine weitere Möglichkeit der Mitwirkung eröffnet. Danach sind die Parlamente der einzelnen Bundesländer (und daher der Sächsische Landtag) in das als Subsidiaritätskontrolle bezeichnete Frühwarnsystem zur Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips eingebunden.
Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die Aufgaben, die eine kleinere Einheit durchführen kann, nicht durch eine größere Einheit versehen werden sollen, es sei denn, die kleinere Einheit ist in bestimmten Bereichen auf deren Unterstützung (lat.: subsidium) angewiesen. Gemäß Artikel 5 Absatz 3 EUV darf die EU in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig werden, wenn die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihren Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind. Ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip kann vor dem Europäischen Gerichtshof im Wege der Subsidiaritätsklage geltend gemacht werden, wenn eine vorherige Subsidiaritätsrüge keinen Erfolg hatte.
Am 20. April 2011 wurde zwischen dem Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung eine Subsidiaritätsvereinbarung geschlossen. Die sächsische Volksvertretung kann dadurch – vermittelt über die Staatsregierung des Freistaats und den Bundesrat – zu Gesetzentwürfen der Organe der Europäischen Union Stellung nehmen. Sollte ein Gesetzgebungsakt der Europäischen Union in die Gesetzgebungskompetenz des Freistaates Sachsen eingreifen, muss die EU die in einer mit dem nötigen Quorum abgegebenen Stellungnahme des Sächsischen Landtags geäußerten Bedenken erwägen und eventuell ihr Gesetzesvorhaben abändern oder aufgeben.
Der Sächsische Landtag übt die Mitwirkungsmöglichkeiten nach der Subsidiaritätsvereinbarung vor allem durch die Arbeit im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss aus. Dort berichtet die Sächsische Staatsregierung regelmäßig und kommt der Unterrichtungspflicht aus der Subsidiaritätsvereinbarung nach.
Gremienarbeit
Der Landtagspräsident, Dr. Matthias Rößler, nimmt seit 2010 an den jährlichen Tagungen der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der europäischen gesetzgebenden Regionalparlamente (CALRE) teil. Innerhalb der CALRE ist Landtagspräsident Dr. Rößler Mitglied zweier Arbeitsgruppen, die sich den Themen „Subsidiarität“ und „Finanzföderalismus“ aus Sicht der Regionalparlamente mit Gesetzgebungskompetenz widmen.
Der Sächsische Landtag hat den Abgeordneten Heinz Lehmann in den Ausschuss der Regionen (AdR) entsandt. Beim AdR handelt es sich um ein die Institutionen der EU beratendes Gremium, welches, etwa bei Gesetzgebungsverfahren anzuhören ist. Daneben erhielt der AdR durch den EU-Vertrag von Lissabon eine stärkere Rolle bei der Überwachung des Subsidiaritätsprinzips.
Der Abgeordnete Peter Schowtka ist Vertreter des sächsischen Landtags im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE). Die 636 Mitglieder des KGRE haben die Aufgabe, lokale und regionale Demokratie zu fördern, die lokale und regionale Verwaltung zu verbessern und deren Selbstverwaltung zu stärken. Der KGRE ist ein Gremium des Europarates und legt eine besondere Aufmerksamkeit auf die Prinzipien, die in der Europäischen Charta der lokalen und regionalen Selbstverwaltung niedergelegt sind.
Zusammenarbeit mit der Sächsischen Staatsregierung
Neben direkten Beziehungen des Sächsischen Landtags zu Vertretungen von Nachbarregionen und Nachbarstaaten beteiligt sich Sachsen durch die Staatsregierung an den Aktivitäten des Bundes über den Bundesrat und pflegt die Beziehungen zu den europäischen Institutionen.
Die Sächsische Staatsregierung ist auch eine wichtige Informationsquelle für die einzelnen Abgeordneten oder den für Europafragen zuständigen Verfassungs-, Rechts und Europaausschuss.
Der Freistaat Sachsen ist in Brüssel mit einem eigenen Büro vertreten. Im Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel werden regelmäßig Berichte gefertigt, die das Handeln der EU-Institutionen aus sächsischer Sicht beleuchten. Weiterhin steht dieses Verbindungsbüro den Abgeordneten des Sächsischen Landtags und seinen Fraktionen zur Vermittlung von EU-Dokumenten und speziell aufbereiteten Informationen zur Verfügung.




