Petitionsarten

Stapel eingegangener Briefe in der Poststelle des Landtags

Das Petitionsrecht kann auch in Gemeinschaft mit anderen ausgeübt werden. Daher gibt es neben der Einzelpetition auch Mehrfach-, Sammel- und Massenpetitionen.

  1. Mehrfachpetitionen sind Petitionen mit dem gleichen Anliegen, die individuell abgefasst sind.
  2. Sammelpetitionen sind Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen. Hier wird nicht jeder, der eine Unterschrift geleistet hat, angeschrieben. Vielmehr erhält nur der für die Unterschriftenaktion verantwortliche Ansprechpartner eine Eingangsbestätigung und einen Petitionsbescheid.
  3. Massenpetitionen sind individuell eingereichte Petitionen zum selben Thema in größerer Anzahl, deren Texte ganz oder im Wesentlichen übereinstimmen. Bei Massenpetitionen erhält ebenfalls nicht jeder Petent eine gesonderte Eingangsbestätigung und einen individuellen Petitionsbescheid. Vielmehr werden der Eingang einer Massenpetition sowie der Beschluss des Sächsischen Landtags über diese Petition einschließlich Bericht im Sächsischen Amtsblatt und auf diesen Internetseiten bekanntgegeben.

Während die Petition einzelner Bürger in aller Regel ein individuelles Begehren enthält, haben Mehrfach-, Sammel- und Massenpetitionen fast durchweg ein in der Öffentlichkeit besonders beachtetes Thema zum Inhalt.