Wahlen und Gesetzgebung
Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen sowie durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (Sächsische Verfassung, Artikel 3 Absatz 1)
Durch die Beteiligung an Wahlen, durch das Engagement in den politischen Parteien, Interessenverbänden oder Bürgerinitiativen können die Bürger selbst aktiv in die politische Willensbildung eingreifen. Zudem können aus dem Volk Gesetzesvorlagen in den Sächsischen Landtag eingebracht und durch Volksentscheid auch gegen den politischen Willen des Parlaments verabschiedet werden. Demokratie lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger.
In dieser Rubrik finden Sie Informationen zum Wahlverfahren und zu dem Wahlergebnis der letzten Wahl zum Sächsischen Landtag. Hier können Sie sich auch näher über die Regelungen zur Volkgesetzgebung informieren.
Wahlen zum 5. Sächsischen Landtag
Am 10. September 2008 wurde durch das Präsidium des Sächsischen Landtags der von der Staatsregierung vorgeschlagene Termin für die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag bestätigt. Die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag fand demnach am 30. August 2009 statt.
Mit der Durchführung der Wahl wurde die Landeswahlleiterin beauftragt.
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Statistisches Landesamt Sachsen

Informationsangebot der Landeswahlleiterin zur Landtagswahl 2009
