Gesetzgebung

Gesetzestexte bei der Überarbeitung

Bevor ein Gesetz beschlossen wird, muss es verschiedene Stufen des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen - von der Ersten Lesung im Plenum, über die Bearbeitung in den Ausschüssen bis hin zur Beschlussfassung nach der Zweiten Lesung.

Das Gesetzgebungsverfahren

Abgeordnete (mindestens sieben), die einzelnen Fraktionen, die Staatsregierung oder das Volk durch Volksantrag können Gesetzentwürfe ins Parlament einbringen. Der Präsident veranlasst die Drucklegung und Zuleitung des Gesetzentwurfs an alle Abgeordneten und die Aufnahme in die Tagesordnung einer Plenarsitzung. Der Einbringer stellt den Gesetzentwurf vor; eine Aussprache in der ersten Lesung erfolgt nur auf Empfehlung des Präsidiums.

Der Landtag überweist den Gesetzentwurf anschließend an einen oder mehrere Ausschüsse. Es folgen die Beratung des Gesetzes und gegebenenfalls von Änderungsanträgen durch den Ausschuss. In dem Bericht des Ausschusses wird dem Landtag die unveränderte oder veränderte Annahme des Gesetzentwurfs oder dessen Ablehnung empfohlen.

In der zweiten Lesung erfolgen nach einer Aussprache die Abstimmungen. Im Falle der Annahme übermittelt der Landtagspräsident den Gesetzesbeschluss an den Ministerpräsidenten und die zuständigen Minister zur Gegenzeichnung. Sodann fertigt er das Gesetz aus und leitet es an die Staatsregierung zur Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zu.

Der Weg des Gesetzes in Sachsen.
Der Weg des Gesetzes in Sachsen.