Volksanträge und Volksbegehren im Freistaat Sachsen seit 1990

Bis heute wurden acht Anträge als Volksanträge und vier Volksbegehren beim Präsidenten des Sächsischen Landtages eingereicht.

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen

Initianten

Verein „Zukunft braucht Schule“ e.V.

Volksantrag

  • Einreichung am 29.08.2001
  • Unterstützung durch circa 62.000 Unterschriften
  • Einholung der Stellungnahme der Staatsregierung gem. Artikel 71 Abs. 2 Satz 2 SächsVerf
  • Bemerkung. Der VA litt an einem formellen Mangel. Der Verstoß gegen § 3 Absatz 1 VVVGVO wurde jedoch behoben, so dass an der formellen Zulässigkeit keine Zweifel mehr bestanden. Die Staatsregierung und der Präsident des SLT hielten den VA wegen Verstoßes gegen Artikel 73 Absatz 1 SächsVerf für verfassungswidrig. Am 12.12.2001 wandte sich somit der Präsident des SLT mit dem Antrag zu Feststellung der Zulässigkeit des VA an den SächsVerfGH. Dieser entschied am 20.06.2002, dass der VA zulässig ist.
    Veröffentlichung im SächsABl. Nr. 2 vom 10.01.2002
  • Behandlung des Gesetzentwurfes in erster Lesung durch den SLT auf seiner Sitzung am 17.01.2002 und Überweisung an die zuständigen Ausschüsse

Ablehnung des Gesetzentwurfes durch den SLT auf seiner Sitzung am 11.06.2002

Volksbegehren

  • Einleitung durch Schreiben der Vertrauenspersonen vom 09.08.2002
  • Veröffentlichung im SächsABl. Nr. 38 vom 19.09.2002
  • Mit Ende der Abgabefrist am 19.05.2003 wurden dem Präsidenten des SLT nach Angabe der Vertrauenspersonen 363.134 Unterschriften überreicht.

Der VB wurde am 02.07.2003 für gescheitert erklärt.

Gesetz über die Änderung des Sparkassengesetzes des Freistaates Sachsen vom 7. Dezember 1993

Initianten

Bürgerinitiative „Pro Kommunale Sparkassen“

Volksantrag

  • Einreichung am 15.03.1999
  • Unterstützung durch 96.317 Unterschriften
  • Nach stichprobenartiger Überprüfung der Unterschriftenbogen und der Einholung der Stellungnahme der Staatsregierung wurde die formelle und materielle Zulässigkeit des VA durch den Präsidenten des SLT festgestellt und den Initianten durch Bescheid vom 16.04.1999 mitgeteilt.
  • Behandlung des Gesetzentwurfes durch den SLT auf seiner Sitzung am 22.04.1999 in erster Lesung und Überweisung an die zuständigen Ausschüsse.
  • Veröffentlichung im SächsABl. Nr. 18 am 06.05.1999.
  • Ablehnung des Gesetzentwurfes durch den SLT auf seiner Sitzung am 24.06.1999.
  • Mitteilung an die Initianten durch Schreiben des Präsidenten des SLT vom 28.06.1999.

Volksbegehren

  • Einleitung am 16.07.1999
  • Gegenüber dem VA veränderter Gesetzentwurf mit dem neuen Titel: “Gesetz zur Erhaltung kommunaler Sparkassen“
  • Übersendung des Gesetzentwurfes an die Staatsregierung mit der Bitte um Stellungnahme
  • Äußerung verfassungsrechtlicher Bedenken durch die Staatsregierung
  • Präsident des SLT teilt diese Bedenken nicht und erklärt mit Schreiben vom 10.09.1999 das VB für verfassungsgemäß
  • Veröffentlichung im SächsABl. Nr. 39 vom 30.09.1999
  • Vorlage der Unterstützervorschriften am 29.05.2000
    Bemerkung: Das VB wurde vom Präsidenten des SLT für gescheitert erklärt, da es nicht durch die erforderliche Anzahl von Unterschriften (nur 449.667 gültige Stimmen und nicht 450.000) unterstützt wurde. Gegen diesen Bescheid legten die Vertrauenspersonen am 25.08.2000 Klage beim SächsVerfGH ein. Mit Urteil vom 15.03.2001 hat dieser einige Vorschriften des VVVG, die die Überprüfung der Unterstützungsunterschriften betreffen, als nicht mit Art. 72 Absatz 2 Satz 1 SächsVerf für vereinbar erklärt und den Bescheid des Präsidenten des SLT aufgehoben. Es wurde die Neufeststellung des Ergebnisses des VB bis zum 30.04.2001 nach Maßgabe der Entscheidung des SächsVerfGH durch den Präsidenten des SLT angeordnet.
  • Erklärung des erfolgreichen Abschlusses des VB durch Schreiben des Präsidenten des SLT vom 24.04.2001.

Volksentscheid

  • Festlegung des Abstimmungstages für den VE auf den 21.10.2001.
  • Bekanntmachung des Termins im SächsABl. Nr. 29 vom 19.07.2001
  • Durchführung des VE mit folgendem Ergebnis:
    • Stimmberechtigte: 3.573.609
    • Abstimmende: 925.115
    • ungültige Stimmen: 3.688
    • gültige Stimmen: 921.427 (davon Ja-Stimmen: 785.136, davon Nein-Stimmen: 136.291)

Gesetz über das Leitbild, die Leitlinien und die Durchführung der Gemeindegebietsreform im Freistaat Sachsen

Initianten

Sächsischer Gemeindebund e.V.

Volksantrag

  • Einreichung am 18.12.1997
  • Unterstützung durch 58.691 Unterschriften
  • Bemerkung: Die Überprüfung der Unterschriftenlisten ergab, dass die formellen Voraussetzungen des § 5 Absatz 1, 2 VVVG nicht eingehalten waren. Die Mehrzahl der Stimmen war ungültig. Damit wurde das von Artikel 71 Absatz 1 Satz 2 SächsVerf geforderte Quorum von 40.000 Stimmen nicht erreicht und der VA war unzulässig.

Die entsprechende Mitteilung durch den Präsidenten des SLT an die Initianten erfolgte am 17.02.1998.

Gesetz über die Änderung der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen vom 21. April 1993

Initianten

Bürgerinitiativen Soziales Sachsen (BISS) e.V.

Volksantrag

  • Einreichung am 23. 04.1997
  • Unterstützung durch 115.283 Unterschriften
  • Veröffentlichung im SächsABl. Nr. 38 vom 18.09.1997
  • Behandlung des Gesetzentwurfes durch den SLT auf seiner Sitzung am 10.07.1997 in erster Lesung und Überweisung an die zuständigen Ausschüsse

Ablehnung des Gesetzentwurfes durch den SLT auf seiner Sitzung am 13.11.1997. Mitteilung an die Initianten durch Schreiben des Präsidenten des SLT vom 16.12.1997.

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen

Initianten

Landeselternrat Sachsen

Volksantrag

  • Einreichung am 09.02.1994
  • Unterstützung durch 188.731 Unterschriften
  • Veröffentlichung im SächsABl. Nr. 38 vom 16.06.1994

Ablehnung des Gesetzentwurfes durch den SLT auf seiner Sitzung am 23.06.1994

Volksbegehren

  • Einleitung am 21.12.1994
  • Veröffentlichung im SächsABl. Nr. 15 vom 30.03.1995
  • Unterstützung durch 210.803 Unterschriften

Das VB wurde am 19.01.1996 für gescheitert erklärt.

Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen

Initianten

Landesverband der PDS Sachsen, Initiative für ein demokratisch verfaßtes Sachsen e.V., Fraktion Linke Liste/PDS

Volksantrag

  • Einreichung am 16.07.1993
  • Unterstützung durch 55.446 Unterschriften (Angabe der Initianten)
  • Bekanntmachung im SächsABl. Nr. 51 vom 18.11.1993
  • Bemerkung: Am 04.01.1994 Vorlage des VA durch den Präsidenten des SLT an den SächsVerfGH zur Entscheidung gem. Artikel 71 Absatz 2 Satz 3 SächsVerf, § 7 Nr. 6, § 33 Absatz 1 SächsVerfGHG, § 12 VVVG wegen verfassungsrechtlicher Bedenken

Ablehnung des Gesetzentwurfes durch den SLT auf seiner Sitzung am 17.03.1994

Volksbegehren

  • Erklärung der Einleitung eines VB mit dem Ziel eines VE durch Schreiben der Vertrauensperson der Antragsteller vom 31.03.1994 auf der
  • Grundlage des Artikel 72 Absatz 1 Satz 1 SächsVerf, §§ 16 Absatz 1, 53 VVVG
  • Diesem Antrag lag ein veränderter Gesetzentwurf zugrunde.
  • Bemerkung: Gegen den veränderten Gesetzentwurf bestanden keine verfassungsrechtlichen Bedenken, so dass der Präsident des SLT seinen Antrag vor dem SächsVerfGH zurück zog.
  • Veröffentlichung im SächsABl. Nr. 43 vom 21.07.1994
  • Unterstützung durch 140.585 Unterschriften

Das VB wurde am 31.03.1995 für gescheitert erklärt.

Gesetz zur Novellierung des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen

Initianten

Kreiselternrat der Stadt Dresden, Arbeitsgruppe Grundschulen in Sachsen

Volksantrag

  • Einreichung am 28.05.1993
  • Unterstützung durch 50.379 Unterschriften (Angabe der Initianten)
  • Bemerkung: Der eingereichte Antrag erfüllte nicht die formellen Voraussetzungen eines VA, da die Unterschriftenlisten keinen Gesetzentwurf enthielten. Es erfolgte eine entsprechende Mitteilung an die Initianten durch den Präsidenten des SLT am 01.09.1993.

Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Kreisgebietsreform

Initianten

Landrat des Landkreises Hohenstein-Ernstthal und Landrat des Landkreises Chemnitz

Volksantrag

  • Einreichung am 30.07.1992
  • Unterstützung durch mehr als 45.000 Unterschriften
  • Bemerkung: Da es sich hierbei nicht um einen selbständigen Gesetzentwurf handelte, waren die formellen Voraussetzungen für einen VA im Sinne von Artikel 70 Absatz 1, 71 ff. SächsVerf nicht erfüllt.