Landtagsverwaltung
Die Landtagsverwaltung untersteht dem Präsidenten des Landtags und wird vom Direktor beim Landtag geleitet. Sie unterstützt den Präsidenten, die verschiedenen parlamentarischen Gremien und die Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandates.
Aufgaben der Verwaltung
Die Landtagsverwaltung ist eine wichtige Hilfseinrichtung des Parlaments, das ohne sie nicht arbeitsfähig wäre. Die Landtagsverwaltung untersteht dem Präsidenten des Landtags. Sie wird vom Direktor beim Landtag als dem ständigen Vertreter des Präsidenten in der Verwaltung geleitet.
Die politische Funktion kann der Sächsische Landtag nicht ohne eine Verwaltung ausüben. Sie ist Dienstleister für die Mitglieder des Landtags. Außerdem stehen Ihre Mitarbeiter auch den Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung. Dazu gehören die Pressestelle, der Besucherdienst, der Informationsdienst mit der Bibliothek und zum Beispiel auch der stenografische Dienst und der Haushalt.
Bei der Landtagsverwaltung angesiedelt sind für die Bürger außerdem der Datenschutzbeauftragte und der Ausländerbeauftragte als direkt ansprechbare, vom Parlament gewählte Interessenvertreter wichtig.
Struktur der Verwaltung
Die Verwaltung des Landtags gliedert sich in die Abteilungen Parlamentarische Dienste und Zentrale Dienste.
Stand: 6. Mai 2013
| Funktion | Name |
|---|---|
| Direktor beim Sächsischen Landtag | Dr. Christopher Metz |
| Vertreterin des Direktors | Dr. Silvia Brüggen |
| Abteilungsleiter Parlamentsdienste | Thomas Gey |
| Abteilungsleiterin Zentrale Dienste | Dr. Silvia Brüggen |
Ihr Ansprechpartner
Sächsischer LandtagPressesprecher
Herr Ivo Klatte
Postfach 12 07 05
01008 Dresden
Telefon: 0351 493-5151
Telefax: 0351 493-5477
E-Mail schreiben an: Herr Ivo Klatte
Allgemeine Informationen zur Arbeit des Landtags erhalten Sie über die Organisationseinheit R 1 Veranstaltungen, Besucherdienst und Publikationen:





