Präsidium

Präsidium tagt im Sitzungssaal

Dem Präsidium gehören nach Geschäftsordnung des Landtags 27 Mitglieder an: der Präsident, die drei Vizepräsidenten und weitere Abgeordnete. Sie unterstützen den Präsidenten bei der Führung der parlamentarischen Geschäfte und bei der Verwaltung des Landtags. Es legt den Arbeitsplan des Landtags und die Tagesordnung für die Plenarsitzungen fest und stellt die Voranschläge für den Haushaltsplan des Landtags auf.

Schematische Zusammensetzung des Präsidiums
Schematische Zusammensetzung des Präsidiums

Das Präsidium besteht aus 27 Mitgliedern. Dem Präsidium gehören der Präsident, der Erste, Zweite und Dritte Vizepräsident und die Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Fraktionen an. Bei der Besetzung des Präsidiums werden die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke beteiligt.

Die weiteren Mitglieder des Präsidiums werden von den Fraktionen für die Dauer der Wahlperiode benannt. Ist der Parlamentarische Geschäftsführer einer Fraktion nicht Präsidiumsmitglied, so ist er im Präsidium persönlicher Stellvertreter des Fraktionsvorsitzenden der betreffenden Fraktion.

Aufgabe

Aufgabe des Präsidiums ist es, den Präsidenten sowohl bei der Führung der parlamentarischen Geschäfte als auch bei der Verwaltung des Landtags zu unterstützen.

Das Präsidium

  • legt den Terminplan und die Tagesordnung der Plenarsitzungen fest; dazu gehören auch Vereinbarungen über Redezeit und zur Reihenfolge der einzelnen Redner,
  • stellt die Voranschläge für den Haushaltsplan des Landtags fest,
  • stellt das Benehmen zur Ernennung und Entlassung der Beamten des Landtags her,
  • verfügt über die Räume des Landtags.
Präsident
Dr. Rößler, Matthias
1. Vizepräsidentin
Dombois, Andrea
2. Vizepräsident
Wehner, Horst
3. Vizepräsident
Prof. Dr. Schmalfuß, Andreas

Mitglieder

Fraktion Name
CDU
DIE LINKE
SPD
FDP
GRÜNE
NPD

Stellvertretende Mitglieder

Fraktion Name
CDU
DIE LINKE
SPD
FDP
GRÜNE
NPD