Notparlament

Montage Parlamentsgebäude mit Unwetter

Als Vorsorge für den Krisenfall sieht die Verfassung einen Ausschuss nach Artikel 113 vor. Er nimmt die Rechte und Pflichten des Landtags wahr, falls dieser am Zusammentritt verhindert ist.

Vorsitzender
1. Stellv. Vorsitzende
2. Stellv. Vorsitzender
3. Stellv. Vorsitzender

Mitglieder

Fraktion Name
CDU
DIE LINKE
SPD
FDP
GRÜNE
NPD

Stellvertretende Mitglieder

Fraktion Name
CDU
DIE LINKE
SPD
FDP
GRÜNE
NPD