Plenum
Das Plenum ist die Vollversammlung aller Abgeordneten und tagt im Plenarsaal des Sächsischen Landtags. Der Landtag ist Stätte der politischen Willensbildung. Möglichst vielfältige Meinungen sollen hier zum Ausdruck kommen und zur politischen Entscheidungsfindung beitragen.
„Die Verhandlungen des Landtags sind öffentlich.“ Das fordert Artikel 48 der Sächsischen Verfassung. Die Öffentlichkeit wird im Parlament an Plenartagen (in der Regel zwei pro Monat) hergestellt. Die Vertreter der Medien haben freien Zutritt zur Pressetribüne. Gäste können von der Gästetribüne Demokratie hautnah mitverfolgen. Äußerungen von der Tribüne wie Zwischenrufe, Beifall oder Ähnliches sind untersagt.
Die Form der Beratungsgegenstände variiert: Unterschieden wird zwischen Gesetzgebung, Wahlen, Unterrichtungen, Regierungserklärungen, Anträgen, Großen und Kleinen Anfragen sowie, innerhalb der Aktuellen Stunde, den Aktuellen Debatten. In der Fragestunde kann außerdem jedes Mitglied des Landtags kurze mündliche Anfragen an die Staatsregierung richten, die von ihr möglichst kurz beantwortet werden sollen.
Die Plenarsitzung wird vom Landtagspräsidenten einberufen und geleitet. Er erteilt das Wort und legt die Reihenfolge der Redner fest.
| Fraktion | Sitze |
|---|---|
| CDU | 58 |
| DIE LINKE | 29 |
| SPD | 14 |
| FDP | 14 |
| GRÜNE | 9 |
| NPD | 8 |
Konstituierung und Willensbildung im Plenum
Die konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung des Plenums in einer Wahlperiode. Sie wird vom Alterspräsidenten eröffnet und geleitet. Er führt die Geschäfte bis zur Übernahme des Amtes durch den neu gewählten Präsidenten. Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, den Ersten, Zweiten und Dritten Vizepräsidenten und die Schriftführer.
Der Ministerpräsident wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags ohne Aussprache geheim gewählt. Der Datenschutzbeauftragte und auch der Ausländerbeauftragte werden ebenso mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags gewählt.
Im Plenum wird der Prozess der politischen Willensbildung deutlich. Es beschließt über Gesetzentwürfe und Anträge. Daneben können Große Anfragen an die Staatsregierung im Plenum besprochen werden.
Wesentliche Aufgaben des Plenums
- Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung)
- Verabschiedung des Staatshaushaltes und Kontrolle der Staatsregierung und der Verwaltung
- Wahl des Präsidenten
- Wahl des Ministerpräsidenten
- Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, des Präsidenten des Rechnungshofes und weitere Wahlen
- Wahl des Sächsischen Ausländerbeauftragten
- Wahl des Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Schriftführer
Der amtierende Sitzungspräsident wird durch die rechts und links neben ihm sitzenden Schriftführer unterstützt. Sie achten mit darauf, wenn Abgeordnete ihre Redezeiten überschreiten oder sich für Zwischenfragen an die Saalmikrofone stellen. Bei Abstimmungen tragen Sie dazu bei, das Abstimmungsergebnis korrekt zu ermitteln. Es gibt Schriftführer aus allen Fraktionen, die sich abwechseln.
Notparlament
Als Vorsorge für den Krisenfall sieht die Verfassung einen Ausschuss nach Artikel 113 vor. Er nimmt die Rechte und Pflichten des Landtags wahr, falls dieser am Zusammentritt verhindert ist.
Grundlagen der parlamentarischen Arbeit
Das Parlament arbeitet auf der Grundlage der in der jeweiligen Legislaturperiode gültigen Geschäftsordnung und der Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992.




