Landtag
Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. (Sächsische Verfassung, Artikel 3 Absatz 1) Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes. Die wichtigsten Aufgaben eines Parlaments sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung.
Dem sogenannten Budgetrecht kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, da hierdurch der finanzielle Handlungsrahmen der Regierung durch das Parlament bestimmt wird. Dies geschieht dadurch, dass die geplanten Ausgaben und geschätzten Einnahmen des Landes durch das Haushaltsgesetz mit dem Haushaltsplan durch das Parlament festgestellt werden.
Der Sächsische Landtag setzt sich derzeit aus 132 Abgeordneten zusammen. Nach der Verfassung vom 27. Mai 1992 werden sie auf die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Diese Amtszeit eines Parlaments nennt man Legislaturperiode. Die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag fand am 30. August 2009 statt.
Die aktuelle Verteilung der Mandate finden Sie in der Rubrik „Abgeordnete und Fraktionen“:
Aufgaben
Die wichtigsten Aufgaben des Landtags sind:
- Wahl des Präsidenten
- Wahl des Ministerpräsidenten
- Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung)
- Verabschiedung des Staatshaushaltes und Kontrolle der Staatsregierung und der Verwaltung
- Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, des Präsidenten des Rechnungshofes und weitere Wahlen
- Wahl des Sächsischen Ausländerbeauftragten
- Wahl des Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Grundlagen
Grundlage unserer parlamentarischen Demokratie ist die Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992:
Das Parlament arbeitet auf der Grundlage der in der jeweiligen Legislaturperiode gültigen Geschäftsordnung:
Wahlergebnis vom 30. August 2009
| Partei | Stimmanteile Zweitstimme | Sitze |
|---|---|---|
| CDU | 40,2 % | 58 |
| DIE LINKE | 20,6 % | 29 |
| SPD | 10,4 % | 14 |
| FDP | 10,0 % | 14 |
| GRÜNE | 6,4 % | 9 |
| NPD | 5,6 % | 8 |





