Landtag

Plenarsitzung mit Blick von der Besuchertribüne

Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. (Sächsische Verfassung, Artikel 3 Absatz 1) Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes. Die wichtigsten Aufgaben eines Parlaments sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung.

Dem sogenannten Budgetrecht kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, da hierdurch der finanzielle Handlungsrahmen der Regierung durch das Parlament bestimmt wird. Dies geschieht dadurch, dass die geplanten Ausgaben und geschätzten Einnahmen des Landes durch das Haushaltsgesetz mit dem Haushaltsplan durch das Parlament festgestellt werden.

Der Sächsische Landtag setzt sich derzeit aus 132 Abgeordneten zusammen. Nach der Verfassung vom 27. Mai 1992 werden sie auf die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Diese Amtszeit eines Parlaments nennt man Legislaturperiode. Die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag fand am 30. August 2009 statt.

Die aktuelle Verteilung der Mandate finden Sie in der Rubrik „Abgeordnete und Fraktionen“:

Grundlagen

Grundlage unserer parlamentarischen Demokratie ist die Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992:

Das Parlament arbeitet auf der Grundlage der in der jeweiligen Legislaturperiode gültigen Geschäftsordnung:

Wahlergebnis vom 30. August 2009

Partei Stimmanteile Zweitstimme Sitze
CDU 40,2 % 58
DIE LINKE 20,6 % 29
SPD 10,4 % 14
FDP 10,0 % 14
GRÜNE 6,4 % 9
NPD 5,6 % 8