Gremien

Vereidigung von gewählten Mitgliedern des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes im Plenum

Der Sächsische Landtag wählt und benennt neben seinen eigenen Repräsentanten und Beauftragten weitere Mitglieder in Gremien und einen festgelegten Personenkreis in Anwendung bestehender Gesetze.

Aufgaben der Gremien

Parlamentarische Kontrollkommission

Aufgabe der Parlamentarischen Kontrollkommission ist, die Aktivitäten der Staatsregierung hinsichtlich der Aufsicht über das Landesamt für Verfassungsschutz und die Tätigkeit dieses Amtes zu kontrollieren. Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Landtagsmitgliedern. Zwei Mitglieder müssen der parlamentarischen Opposition angehören. Sie übt ihre Tätigkeit auch nach Ablauf der Wahlperiode so lange aus, bis der nachfolgende Landtag das Gremium neu gewählt hat.

Parlamentarisches Kontrollgremium

Fünf vom Landtag gewählte Abgeordnete, von dem zwei der parlamentarischen Opposition angehören müssen, kontrollieren im Auftrag des Parlamentes die polizeilichen Maßnahmen bei der akkustischen Wohnungsüberwachung und beim sonstigen Einsatz besonderer Mittel. Gesetzliche Grundlage sind Artikel 13 des Grundgesetzes und die betreffenden Bestimmungen der Strafprozessordnung und des Sächsischen Polizeigesetzes sowie das Sächsische Kontrollgesetz.

G 10 – Kommission

Die G 10-Kommission überprüft die Zulässigkeit und Notwendigkeit aller vom Staatsministerium des Innern angeordneten Überwachungsmaßnahmen des Landesamtes für Verfassungsschutz, die das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) beschränken. Die Kontrollbefugnis erstreckt sich über die gesamte Verarbeitung der durch die Überwachung erlangten personenbezogenen Daten einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an Betroffene. Die Mitglieder der Kommission werden für die Dauer einer Legislaturperiode vom Landtag gewählt. Sie sind in ihrer Amtsführung unabhängig und weisungsfrei.

Mitglieder der Gremien

Weitere Wahlen und Benennungen