Ausschüsse
Im Sächsischen Landtag gibt es eine Vielzahl verschiedener Ausschüsse, die für die Dauer der Wahlperiode gebildet werden. In den Ausschüssen des Landtags werden die einzelnen Politikthemen gründlich und detailliert unter den Experten der Fraktionen beraten.
In jedem Ausschuss wird ein Beschluss, ein Abschlussbericht oder eine Empfehlung ausgearbeitet, die ausschließlich dem Plenum zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird. Die Ausschüsse tagen nicht öffentlich. Man unterscheidet zwischen dauerhaften Ausschüssen (Fachausschüsse, weitere ständige Ausschüsse) und zeitlich befristeten Ausschüssen (Untersuchungsausschüsse, Enquetekommission).
Fachausschüsse
Aufgaben und Arbeitsweise
Als vorbereitende Beschlussorgane haben die Fachausschüsse die Pflicht, dem Landtag zu den ihnen überwiesenen Vorlagen bestimmte Beschlüsse zu empfehlen. Den Beschlussempfehlungen gehen sachbezogene Beratungen voraus, die sich (in der Regel) nur auf die ihnen überwiesenen Vorlagen (z. B. Gesetzesentwürfe, Anträge oder Berichte) beziehen dürfen. Die Ausschüsse können sich aber auch mit anderen Aufgaben aus ihrem Geschäftsbereich befassen, wenn sie es ausdrücklich beschließen.
Zwecks einer umfassenden Beratung können die Ausschüsse jederzeit die Anwesenheit eines Mitglieds der Staatsregierung verlangen. Ihrerseits haben die Mitglieder der Staatsregierung (und ihre Beauftragten) Zutritt zu den Sitzungen der Ausschüsse und müssen jederzeit gehört werden.
Sind spezielle Informationen für die Beratung erforderlich, haben die Ausschüsse die Möglichkeit, öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern (Verbänden usw.) und anderen Auskunftspersonen durchzuführen.
Die Ausschüsse können aus ihrer Mitte Unterausschüsse einsetzen. Diese treffen zu einem bestimmten Beratungsgegenstand die Vorbereitungen für die spätere Beschlussempfehlung des übergeordneten Ausschusses an den Landtag.
Zusammensetzung der Fachausschüsse
In den Fachausschüssen sind die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Landtag vertreten. Jede Fraktion stellt jedoch mindestens ein Mitglied. Auch die Anzahl der Ausschussvorsitzenden, die eine Fraktion stellen kann, richtet sich nach den Stärkeverhältnissen im Landtag.
Die Fachausschüsse der 5. Wahlperiode des Sächsischen Landtags
Um seine vielfältigen Aufgaben sachgerecht bewältigen zu können, hat der Landtag acht Fachausschüsse für die Dauer der laufenden Wahlperiode eingerichtet, in denen vor allem die Beratung und Beschlussfassung des Landtagsplenums vorbereitet werden.
- Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss
- Haushalts- und Finanzausschuss
- Ausschuss für Schule und Sport
- Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft
- Innenausschuss
- Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien
Weitere ständige Ausschüsse
Wahlprüfungsausschuss
Der Wahlprüfungsausschuss überprüft die Gültigkeit der Landtagswahl und alle Einsprüche, die die Wahl betreffen.
Petitionsausschuss
Im Petitionsausschuss werden Bitten oder Beschwerden von Bürgern bearbeitet, die sich auf Verwaltungsmaßnahmen von Ämtern oder Behörden beziehen, die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen. Dies können Beschwerden bezüglich einer sächsischen Landesbehörde sein, aber auch Gesetzesänderungsvorschläge, -beanstandungen und -anregungen.
Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten
Der Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten ist für die Änderung und Auslegung der Geschäftsordnung zuständig. Des Weiteren erarbeitet er Beschlussvorlagen in Immunitätsangelegenheiten.
Bewertungsausschuss
Der Bewertungsausschuss befasst sich mit Unterlagen über Stasi-Belastungen von Abgeordneten. Er kann bei begründetem Verdacht auf eine Tätigkeit für das frühere Sächsische Staatsministerium für Staatssicherheit die Stellung eines Antrages auf Erhebung einer Abgeordnetenklage empfehlen. Über diesen entscheidet dann der Landtag in einer nicht öffentlichen Sitzung.
Untersuchungsausschüsse
Für bestimmte Aufgaben können vom Landtag zeitlich befristete Ausschüsse gebildet werden. Dazu gehören insbesondere die nach dem Untersuchungsausschussgesetz zu bildenden Untersuchungsausschüsse, die einen im Einsetzungsbeschluss genau beschriebenen Sachverhalt zu untersuchen haben.
Enquetekommission
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachverhalte sowie zur eigenständigen Informationsgewinnung in komplexen Themenfeldern kann der Landtag eine Enquetekommission einsetzen, der Abgeordnete und andere Sachverständige angehören können.
