Überblick und Einführung zu Hilfen und Angeboten

Finger in einem Gesetzbuch

Dieser Wegweiser hilft Ihnen aus der Vielzahl von Angeboten in Sachsen die richtigen Ansprechpartner oder Organisationen auszuwählen. Sie sind häufig in den größeren Städten konzentriert.

1. Allgemeine und Fachberatung

Die folgenden Adressen sind für eine erste und allgemeine Beratung für Ausländer in Sachsen wichtig. Ein Beratungsschwerpunkt ist das Aufenthaltsrecht.

Nehmen Sie Kontakt zu den regional tätigen Kommunalen Ausländerbeauftragten auf! Diese beraten Sie vor Ort bei Vorhaben, Fragen und Schwiergkeiten. Außerdem informieren sie über Ausbildung, Studium oder Beruf oder vermitteln an den richtigen Ansprechpartner.

Die Migrationsberatungsstellen beraten erwachsene Ausländer mit ihren Familien und Spätaussiedler mit einer Aussicht auf einen Daueraufenthalt, die 28 Jahre oder älter  sind, hinsichtlich ihrer Integrationsförderung und in Krisensituationen.

Zuwanderer, die jünger als 28 Jahre sind, werden von den Jugendmigrationsdiensten  beraten.

Bei familiären Konflikten, Erziehungsfragen, Kinderbetreuung, Schulbesuch bzw. Fragen zu Ansprüchen auf Geldleistungen helfen Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Benötigen Sie eine Übersetzung in die deutsche oder eine andere Sprache, können Sie sich auch an einen Übersetzungsdienst oder an den Gemeindedolmetscherdienst wenden.

In einigen Gemeinden gibt es Ausländerbeiräte. Das sind Gremien, bei denen Ausländer ihre Ideen und Erfahrungen in die politische Arbeit auf kommunaler Ebene einfließen lassen können.


2. Ämter und Behörden

Für alle hoheitlichen Entscheidungen zu Aufenthalt oder Arbeitsaufnahme sind die Landkreise und Kreisfreien Städte als Ausländerbehörden für Sie der erste Ansprechpartner.

Benötigen Sie Beratung in sozialen Belangen, dann wenden Sie sich grundsätzlich an die Sozialämter der Landkreise und der Kreisfreien Städte.

Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt Ausbildungs- und Arbeitsstellen und stellt Entgeldersatzleistungen bereit. Sie berät Arbeitssuchende wie Arbeitgeber und fördert die Aus- und Weiterbildung.

Die Berufsinformationszentren (BIZ) informieren Schüler sowie Lehrer und Elternvertreter umfassend über alle Fragen von Ausbildung, Berufswahl und Studium.

Entscheidungen im Asylverfahren trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Adalbert-Stifter-Weg 25 Tel.: (0371) 4901 0
09131 Chemnitz Fax: (0371) 4901 199

www.bamf.de E-Mail: M11Posteingang@bamf.bund.de

Haben Sie Bitten oder Beschwerden, die staatliches Handeln betreffen, können Sie sich schriftlich oder im Internet an den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags  wenden. Der Landtag ist das Parlament in Sachsen.

Sächsischer Landtag
Petitionsausschuss
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 Tel.: (0351) 4935 0
01067 Dresden Fax: (0351) 4935 431

www.petition.sachsen.de

Allgemeine Notrufe:

Feuerwehr und Rettungsdienst Telefon 112
Polizei Telefon 110
Onlinewache der Polizei Internet: www.polizei.sachsen.de


3. Bildung / Schule

Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen schreibt eine chancengleiche Bildung und Erziehung für alle Schülerinnen und Schüler vor. Bildungsentscheidungen stellen wichtige Weichen für die Abschlüsse und damit die Entwicklungsmöglichkeiten. Eltern und Schüler sollen daher von Beginn an Orientierung und Unterstützung erhalten.
Als notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration wird in Sachsen für alle Migrantinnen und Migranten bis 27 Jahre zunächst eine besondere Schullaufbahnberatung durchgeführt. Individuell werden Sie dabei über die Bildungsmöglichkeiten beraten, damit Sie mit über die beste persönliche Schullaufbahn entscheiden können. Außerdem werden Sie dabei über die mögliche Anerkennung von Schulabschlüssen informiert.

Entsprechend Ihrem Wohnsitz wird die besondere Schullaufbahnberatung in den zuständigen Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur durchgeführt. Regionalstellen gibt es in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau.

4. Integration und gesellschaftliche Kontakte

Möchten Sie in Kontakt zu Menschen aus Ihrem Kulturkreis oder Ihrer Religion kommen? Suchen Sie Gleichgesinnte oder einfach nach Möglichkeiten der gemeinsamen Freizeitgestaltung? Mögliche Ansprechpartner finden Sie bei den hier genannten Kultur- und Migrantenvereinen oder Religionsgemeinschaften.

5. Gesundheit und Schwangerschaft

Bei gesundheitlichen Problemen ist es häufig sinnvoll, einen Arzt aufzusuchen, der die Muttersprache der Ratsuchenden versteht oder sogar spricht. Die hier aufgeführten Ärzte beherrschen nach eigenen Angaben Fremdsprachen. Auch die Gemeindedolmetscherdienste können hier helfen.

Sollten Sie schwanger sein und Unterstützung benötigen, können Ihnen und Ihrem Partner die Schwangerschaftsberatungsstellen weiter helfen. Diese finden Sie unter anderem in den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte.

6. Rechtsanwälte

Bei manchen Problemen oder Rechtsfragen benötigen Sie die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Diese Beratungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die aufgeführten Rechtsanwälte haben nach eigenen Angaben Erfahrungen im Ausländer- und Asylrecht und beherrschen eine oder mehrere Fremdsprachen.

7. Auslandsvertretungen in Sachsen

Hier finden Sie die Adressen aller in Sachsen ansässiger Konsulate. Im Übrigen sind alle Länder in der Hauptstadt Berlin konsularisch vertreten.


8. Fremdenskepsis und Feindlichkeit

Leider kann es vorkommen, dass Menschen ausländischer Herkunft Opfer von Übergriffen werden oder rassistisch ausgrenzt werden. Für Opfer eines fremdenfeindlichen Angriffs, aber auch für Menschen, die im Alltag aus anderen Gründen bedroht oder belästigt werden, können – neben jeder polizeilichen Dienststelle – die aufgeführten Vereine und Institutionen hilfreich sein.

9. Häusliche Gewalt und Zwangsheirat

Gewalt hat viele Gesichter. Wenn Sie innerhalb Ihrer Familie erniedrigt, geschlagen oder beschimpft werden, so müssen Sie das nicht hinnehmen. Das gilt auch, wenn Sie zu einer Heirat gezwungen werden sollen oder bereits gegen Ihren Willen verheiratet wurden. Sie müssen Gewalt nicht hinnehmen, sondern können sich unterstützen lassen. Gewalt im häuslichen Bereich und Zwangsheirat sind schwere Verletzungen Ihrer persönlichen Rechte. In Deutschland haben Sie das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung.
Die aufgeführten Beratungsstellen, Ansprechpartner und Internetadressen sind spezialisiert und haben Erfahrung bei häuslicher Gewalt und Zwangsheirat. Sie finden dort Rat, Hilfe und Schutz.