NIMS - Netzwerk Integration und Migration Sachsen

Gruppenbild mit NIMS

Für eine gelingende Integration und Migration müssen alle Partner zusammenarbeiten, voneinander wissen und sich unterstützen. Das Netzwerk trifft sich in der Regel zweimal pro Jahr auf Einladung des Sächsischen Ausländerbeauftragten.  

Eingeladen sind alle Vereine, Initiativen, Projektträger, Beauftragte und Beratungsstellen, die sich für Integration und Migration in Sachsen einsetzen. Die Einladung und die Weitergabe von Arbeitsergebnissen und Informationen erfolgt federführend über die Geschäftsstelle des Sächsischen Ausländerbeauftragten. Sie richtet sich in erster Linie an nichtkommerzielle Anbieter. Die Teilnehmer können eigene Arbeits- und Themenschwerpunkte einbringen.

Gruppenbild um Abschluss des Treffens im Mai 2011

NIMS-Treffen am 12. März 2012 im DHMD: Soziale Inklusion

Blick zum Hygienemuseum
Netzwerktreffen im Deutschen Hygienemuseum

Am Montag, den 12.3.2012 fand das erste Netzwerktreffen des Jahres in Kooperation mit dem Deutschen Hygiene-Museum Dresden im Martha-Fraenkl-Saal des Hygiene-Museums statt.

Das Museum plant für das kommende Jahr eine Ausstellung zum Thema „hin und weg. Momentaufnahmen aus der Migrationsgesellschaft“. Die Ausstellungsplaner stellten das Konzept der Ausstellung vor und holten sich von den Integrationsakteuren weitere Impulse für ihre Arbeit.

Inhaltlicher Schwerpunkt des Netzwertreffens war das Thema „Soziale Inklusion von Asylsuchenden“. Die Akteure tauschten sich über wichtige Handlungsfelder, bereits laufende und geplante Aktivitäten und bestehende Hürden aus. Einen externen Impuls gab Gudrun Kirchhoff von der Schader-Stiftung, die das Projekt „Integrationspotenziale in kleinen Städten und Landkreisen“ vorstellte.

Soziale Inklusion als übergreifendes Thema

Staatlich geförderte Integrationsmaßnahmen zielen in der Regel nur auf Migranten, die daueraufenthaltsberechtigt sind – also auf lange Sicht bei uns leben werden. Studierende, Fachkräfte oder Forscher, die nur für eine bestimmte Zeit bei uns leben, kommen nicht in den Genuss von staatlich geförderten Integrationsangeboten, ebenso wenig wie Asylsuchende. Die einen, weil unterstellt wird, dass sie es nicht brauchen – weil sie ja nicht dauerhaft bei uns leben sollen - und die anderen, weil man nicht will, dass sie sich integrieren, bevor ihr Aufenthaltsstatus gesichert ist.
Das damit verbundene Integrationsverständnis geht davon aus, dass die wesentliche Integrationsleistung beim Ausländer liegt, der sich hier integrieren und anpassen muss – beispielsweise über das Erlernen einer Sprache. Das ist nur die halbe Wahrheit. Denn auch die aufnehmende Gesellschaft muss „integrationsbereit“ sein und weniger auf Anpassung, denn auf Akzeptanz von Vielfalt setzen.

Auch in einem zweiten Punkt verlangen neue Realitäten neue Perspektive auf Integration. Wir werben in Sachsen derzeit um internationale Fachkräfte und Forscher, die zunächst auf Zeit zu uns kommen – aber ihre Familien und Kinder mitbringen. Wir sollten sie – auch in unserem eigenen Interesse - dabei unterstützen, hier heimisch zu werden, damit sie auch dauerhaft bleiben – „werbende Integrationsangebote“ sind ein zukunftsweisender Weg.
Es geht darum, die soziale und kulturelle Vielfalt in unserer Gesellschaft zu bejahen und zu gestalten: Der Ansatz der Sozialen Inklusion setzt dabei auf ein konstruktives Zusammenleben aller bei uns lebenden Menschen, ob das nun dauerhaft oder vorübergehend sein mag.

Soziale Inklusion von Asylsuchenden

Auch Asylsuchende sind von den meisten Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen.
Trotzdem haben sie Rechte und Pflichten in unserer Gesellschaft. Sie haben das Recht auf Einhaltung der Menschenrechte und der Menschenwürde, auf Schul- und Bildungszugang bis zu einem gewissen Alter, auf einen beschränkten Arbeitsmarktzugang.

Auf der anderen Seite haben sie auch Pflichten: Wir erwarten von ihnen die Einhaltung von Recht und Gesetz, wir erwarten, dass sie sich gemäß unserer Alltagsregeln verhalten, und wir haben die Verpflichtung, ihnen den Zugang zu diesen Dingen zu vermitteln.

Handlungsfelder sozialer Inklusion

Gleichzeitig sind Asylsuchende auch im Alltag unsere Mitmenschen: sie sind unsere Nachbarn, die „Miteltern“ unserer Kinder in der Schule, Mitglieder in den Vereinen, Ratsuchende in Behörden und Beratungsstellen, sie stehen mit uns beim Einkaufen und teilen sich mit uns öffentliche Räume. In all diesen Feldern geht es um ein konstruktives Miteinander aller hier lebenden Menschen – und dieses Miteinander braucht aktive Gestaltung: Sowohl von Seiten der Zivilgesellschaft (Vereine, Projekte, kommunale Initiativen) als auch von Seiten des Staates (z.B. Bildungsbereich).

Das Netzwerk arbeitete im Treffen mehrere Handlungsfelder heraus: Unterbringung von Asylsuchenden, Unterstützung beim Spracherwerb, Begleitung der schulischen Integration, Fortführung der mitgebrachten Bildung, Unterstützung beim Übergang von Schule zu Beruf, Integration in den Arbeitsmarkt, Konfliktvermittlung, Begleitung durch soziale Arbeit, Gesundheit und Möglichkeiten der gesellschaftlichen Einbindung.
Die Handlungsfelder Unterbringung, Spracherwerb, schulische Integration, Fortführung der mitgebrachten Bildung und Arbeitsmarktintegration wurden in weiteren Workshops intensiver bearbeitet.

Unterbringung von Asylsuchenden

Der „Heim-TÜV“ für Gemeinschaftsunterkünfte des Sächsischen Ausländerbeauftragten wurde in einem Workshop als Kursbuch für eine menschenwürdigere Unterbringung von Asylsuchenden vorgestellt.
Die Netzwerkteilnehmer gaben dabei wesentliche Impulse für eine weitere Verbesserung der Situation in den Kommunen und Landkreisen in den Bereichen Sicherheit, Sozialarbeit, Bildung und dezentrale Unterbringung.

Die Chance des Gestaltens

Martin Gillo plädierte für eine Anerkennung der Realitäten. Für die Kommunen sei das Miteinander von Mehrheitsgesellschaft und Asylsuchenden Lebensrealität – die im eigenen Interesse gestaltet werden müsse. Außerdem halte die rechtlich beförderte Separierung der Realität von Alltagskontakten nicht stand: in der Schule seien Asylsuchende zunächst einmal Eltern und auch im Alltag könne man nicht unterscheiden, ob es sich um Fachkräfte oder Flüchtlinge handele. Es sei deshalb besser, die Handlungsfelder aktiv zu gestalten, als sie dem Selbstlauf zu überlassen.

Das nächste Netzwerktreffen findet am 15.10.2012 statt und wird sich dem Thema „Vernetzung“ stellen. Vorschläge für die Gestaltung und einzelne Inputs sind herzlich willkommen!

NIMS-Treffen am 19. September 2011: Inklusion, Einbürgerung und Arbeitsmarkt

Sebastian Vogel referiert zu Inklusion
Sebastian Vogel referiert zu Inklusion

Über achtzig Vertreter verschiedener Migrations- und Integrationsinstitutionen tauschten sich beim Herbsttreffen 2011 über aktuelle Entwicklungen auszutauschen.

Soziale Inklusion

Im ersten Tagesordnungspunkt ging es um das Thema soziale Inklusion und die Verbindung zum Begriff der Integration. Sebastian Vogel vom Ausländerrat Dresden e.V. führte ins Thema ein. Er stellte die Ergebnisse einer Dresdner Konferenz des Ausländerrates zum Prinzip der Inklusion vom 18.06.11 mit dem Titel „All inclusive“ vor. Eine Dokumentation der Tagung ist beim Ausländerrat Dresden erhältlich. Eine Folgeveranstaltung ist für 2012 geplant.

Martin Gillo machte in seinem Beitrag deutlich, dass das Prinzip der sozialen Inklusion für alle gilt, die bei uns leben - unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, während die staatlichen Integrationsmaßnehmen nur auf jene zielen, die auf Dauer in Deutschland leben, einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben und möglicherweise auch die Einbürgerung anstreben.

Aus der Perspektive der sozialen Inklusion heraus kann man fünf Gruppen unterscheiden: (a) Deutsche, (b) Deutsche mit Migrationshintergrund, (c) Ausländer mit Daueraufenthaltsberechtigung, (d) Ausländer mit zeitlich befristetem Aufenthalt, also z. B. Studierende oder Forschende, und (e) Ausländer ohne Aufenthaltsstatus, also z. B. Flüchtlinge und Geduldete.

Sowohl Integration als auch soziale Inklusion erkennen den Wert der kulturellen Vielfalt und streben eine Kombination der verschiedenen kulturellen Stärken an.

Beide stehen zu den Vorzügen einer "kulturellen Bio-Diversität" in unserem Land. Doch während die Reise der Integration in Richtung Einbürgerung geht, richtet sich die soziale Inklusion auf ein konstruktives Zusammenleben aller bei uns lebenden Menschen ein. Das betrifft alle Menschen, die bei uns leben, und sei es auch nur vorübergehend. Als "Mitmenschen auf Zeit" haben sie ein Anrecht auf Menschenrechte, auf Schul- und Bildungszugang im Schul- und Bildungsalter und auf Zugang zu unserer Kultur.

Deshalb haben auch Asylbewerber und Geduldete ein Recht auf soziale Inklusion, sei es hinsichtlich der menschenwürdigen Behandlung oder bei der Begleitung ihrer schulpflichtigen Kinder. Auf der anderen Seite haben sie auch Inklusionsverpflichtungen: Wir erwarten von allen bei uns lebenden Menschen, dass sie unser Gesellschaftssystem und die Prinzipien der europäische Leitkultur akzeptieren, zu denen Demokratie, Laizismus, Menschenrechte, die Prinzipien der Aufklärung und der Zivilgesellschaft gehören - die wir ihnen natürlich vermitteln müssen. Soziale Inklusion setzt auf gegenseitigen Respekt der Kulturen und der Menschen.

Sächsische Einbürgerungspraxis

Martin Strunden, Referatsleiter im Sächsischen Staatsministerium des Inneren, referierte zur sächsischen Einbürgerungspraxis und legte die Standpunkte des Innenministeriums dar. Dem Vortrag folgte eine teils kontroverse Diskussion, bei der unter anderem im Interesse einer transparenten Verwaltungspraxis die Veröffentlichung der vorläufigen Anwendungshinweise angeregt wurde. Außerdem wurde von verschiedenen Teilnehmern darauf hingewiesen, dass die sächsische Verwaltungspraxis im Vergleich zu anderen Bundesländern als extrem konservativ in der Handhabung erscheint. So wurde z. B. gefordert, die sächsische Definition des gewöhnlichen Aufenthalts zu überdenken und an die Praxis anderer Bundesländer anzupassen. Herr Strunden machte deutlich, dass die Bearbeitungszeit der Anträge verkürzt werden soll. Martin Gillo begrüßte die erstmalige Behandlung dieses Themas in der NIMS-Runde und drückte seine Erwartung aus, dass dieser Auftakt der Anfang einer Entwicklung sei, die jenen, die Deutsche werden wollen, ihre Entscheidung erleichtert.

Zur Frage, welchen Platz der Einbürgerung im Integrationsprozess zukommt, waren sich alle einig, dass sie nicht am Anfang stehen kann. Andererseits kann man argumentieren, dass Integration ein lebenslanger, und in Familien sogar oft ein Intergenerationenprozess ist. Deshalb kann die Einbürgerung nicht erst am Ende einer vollendeten Integration stehen. Der Gesetzgeber hat die Wartezeit für Einbürgerungen in der Vergangenheit schon erheblich verkürzt. Jetzt gilt es, zu erkennen, ob Sachsen seine Interpretationspraxis an die der anderen Bundesländer anpassen sollte. Die Mitglieder des Netzwerkes sind gespannt, welche Fortschritte hier in der nächsten Zeit in Sachsen sichtbar werden.

Arbeitsmarktintegration

Am Nachmittag gaben Claudia Lindner und Winfried Peter von der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit einen neuen Überblick über die Regelungen der Jobcenter bei der Arbeitsmarkintegration von Migranten und Migrantinnen. In vier Arbeitsgruppen wurden spezielle Aspekte näher diskutiert und Lösungsansätze für die Praxis erarbeitet. Als neuer Termin ist der 12. März 2012 geplant.

Netzwerktreffen am 16. Mai 2011 im Sächsischen Landtag

Vortrag von Prof. Gillo im Saal

Gemeinsam mit den kommunalen Integrations- und Ausländerbeauftragten Sachsens trafen sich am 16. Mai 2011 insgesamt 64 Vertreter von Initiativen, Beratungsstellen, Vereinen oder sonstigen Projekten der Integrations- und Migrationsarbeit in Sachsen. Das halbjährig stattfindende Treffen wird durch den Sächsischen Ausländerbeauftragten initiiert und moderiert. Ziel dieser Netzwerktreffen sind der gegenseitige Erfahrungsaustausch und die stärkere Vernetzung der sächsischen Integrationsakteure.

Auf der Tagesordnung stand diesmal das Thema Willkommensgesellschaft. Außerdem wurde die neue Broschüre „Deutsch für alle – 99 Wege zur deutsche Sprache“ aus der Geschäftsstelle des Ausländerbeauftragten vorgestellt und um Mitarbeit bei der Verteilung durch Multiplikatoren gebeten.

Referatsleiter Martin Strunden aus dem Sächsischen Staatsministerium des Innern stellte die Zuwanderungsinitiative der Sächsischen Staatsregierung vor und beantwortete Fragen von allgemeinem Interesse.

In Workshops erarbeiteten die Teilnehmer Indikatoren, an denen sich der Respekt einer Willkommensgesellschaft gegenüber Zugewanderten bemessen lässt sowie wesentliche Handlungsfelder für eine sächsische Willkommensgesellschaft.

Zum Abschluss des Treffens wurde gemeinsam nach einem neuen Namen für das Gremium gesucht. Die Akteure einigten sich schließlich auf den Namen „Netzwerk Integration und Migration Sachsen – NIMS“.