Warum Neubauten?

Landtagspräsident Iltgen mit Dokumentenurne bei der Grundsteinlegung

Ursprünglich war das Ständehaus der traditionelle Sitz des Parlaments. Verschiedene Gründe führten dann allerdings doch zu einer Suche nach einem neuen Standplatz.

Als Folge der politischen Wende wurde am 14. Oktober 1990 in freien und geheimen Wahlen der Sächsische Landtag gewählt. Am 27. Oktober fand die konstituierende Sitzung des Parlaments in der Dreikönigskirche statt.

Damit entstand die dringliche Frage nach dem Ort, an dem zukünftig das Parlament sein Zuhause haben und wo es seine Sitzungen durchführen würde. Zunächst gab es keinen Zweifel, dass das Parlament wieder in das an der Brühlschen Terrasse gelegene Ständehaus einzieht. Das vom Reichstagsarchitekten Paul Wallot errichtete Ständehaus stand seit 1907 dem Parlament zur Verfügung. Nicht nur sein scheinbar guter Bauzustand, sondern vor allem der traditionelle Bezug förderten die Überlegungen, es wieder als Parlamentsgebäude zu nutzen.

Tiefergehende Betrachtungen führten allerdings zu der Erkenntnis, dass die im Ständehaus seit langem untergebrachten Museen, mit deren bedeutenden Sammlungen sorgsamer Umgang geboten ist, für eine Wiedernutzung durch das Parlament einen nicht kalkulierbaren zeitlichen Unsicherheitsfaktor darstellen. Vor allem sprach jedoch der Vergleich zwischen den Nutzungsanforderungen eines heutigen Parlaments und den gegebenen baulichen Voraussetzungen von 1907 für eine andere Lösung.

Der „Arbeitsstab Regierungsgebäude und Landesvermögen des Koordinierungsausschusses zur Vorbereitung des Landes Sachsen“ hatte schließlich den Bau des ehemaligen Landesfinanzamtes, das nach 1945 als SED-Bezirkszentrale genutzt wurde, dem Landtag zugewiesen. Diese Entscheidung erwies sich im Nachhinein als Glücksfall, da auf dem hervorragenden Standort am Elbbogen und am Rande des historischen Stadtzentrums die Voraussetzungen für die erforderlichen Bauten des Sächsischen Landtags gegeben waren.

Mit dem Ergebnis des von März bis Mai 1991 vom Staatshochbauamt durchgeführten Architektenwettbewerbs wurde schließlich überzeugend die Geeignetheit dieses Standortes für den Sächsischen Landtag nachgewiesen. Damit war die entscheidende Grundlage für die Durchführung der Bauten des Landtags gegeben.