Fraktionen

Obsttorte mit sechs Teilen

Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens sieben Mitgliedern, die der gleichen Partei angehören oder aufgrund von Wahlvorschlägen der gleichen Partei in den Landtag gewählt wurden. Ein Mitglied des Landtags kann nur einer Fraktion angehören. Die Reihenfolge der Fraktionen im Landtag richtet sich nach der Zahl der Mitglieder. Siehe §§ 14, 15 der Geschäftsordnung.

Aufgaben und Einflussmöglichkeiten

Im Zeichen der Entwicklung zur Parteiendemokratie sind die Fraktionen notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung. Ihre Bildung beruht auf der in Ausübung des freien Mandats getroffenen Entscheidung der Abgeordneten. Ihr Einfluss ergibt sich aus folgenden Beispielen:

  • Fraktionen können Gesetzentwürfe und Anträge in den Landtag einbringen,
  • die stärkste Fraktion hat das Vorschlagsrecht für die Wahl zum Präsidenten,
  • das Stärkeverhältnis der Fraktionen ist entscheidend für die Besetzung des Präsidiums, der Ausschüsse, bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter sowie bei der Festlegung der Redezeit im Plenum.

Die Fraktionen im 5. Sächsischen Landtag

Tortendiagramm: Stärkeverhältnis der Fraktionen
Fraktion Sitze
 CDU 58
 DIE LINKE 29
 SPD 14
 FDP 14
 GRÜNE 9
 NPD 8

CDU

Fraktionsvorsitzender
Steffen Flath
Parlamentarischer Geschäftsführer
Christian Piwarz

DIE LINKE

Fraktionsvorsitzender
Rico Gebhardt
Parlamentarischer Geschäftsführer
Klaus Tischendorf

SPD

Fraktionsvorsitzender
Martin Dulig
Parlamentarischer Geschäftsführer
Stefan Brangs

FDP

Fraktionsvorsitzender
Holger Zastrow
Parlamentarischer Geschäftsführer
Torsten Herbst

GRÜNE

Fraktionsvorsitzende
Antje Hermenau
Parlamentarischer Geschäftsführer
Dr. Karl-Heinz Gerstenberg

NPD

Fraktionsvorsitzender
Holger Apfel
Parlamentarischer Geschäftsführer
Dr. Johannes Müller